Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung, Ermittlu

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
oliba11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung, Ermittlu

Hallo Zusammen,

wie ermittle ich den Veräußerungsgewinn in folgendem Fall?

Einzelunternehmen(bilanzierend) wird für 3000,- verkauft.
Eigenkapital ist Null
ausstehende Einlagen bzw.nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beträgt 10.000,-


Meine Recherche besagt bisher...

Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (bei Mitunternehmern) übersteigt (§16 Absatz 2 EStG ). Die Veräußerungskosten müssen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Betriebsverkauf stehen(z.B. Notarkosten, Maklerprovisionen oder Verkehrsteuern(Umsatzsteuern).



Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
Veräußerungsgewinn € 3.000,-


wie ist denn der Betrag von 10.000,-( nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag in diese Berechnung einzufügen??
evtl.so?

Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
nicht f.EK ged.fehlbetr. -10.000,-
Veräußerungsgewinn € -7000,--(Verlust)


Vielen Dank für eure Hilfe...

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
oliba11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das würde bedeuten, daß ich Verluste versteuern muss??????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Du bekommst 3.000 und der Erwerber übernimmt sogar noch ein Kapital von -10.000.

quote:<hr size=1 noshade>Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt (§16 Absatz 2 EStG ). <hr size=1 noshade>

Dann rechnen wir mal:
3.000 - (-10.000) = 13.000

0x Hilfreiche Antwort

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