Hallo Zusammen,
wie ermittle ich den Veräußerungsgewinn in folgendem Fall?
Einzelunternehmen(bilanzierend) wird für 3000,- verkauft.
Eigenkapital ist Null
ausstehende Einlagen bzw.nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beträgt 10.000,-
Meine Recherche besagt bisher...
Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (bei Mitunternehmern) übersteigt (§16 Absatz 2 EStG
). Die Veräußerungskosten müssen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Betriebsverkauf stehen(z.B. Notarkosten, Maklerprovisionen oder Verkehrsteuern(Umsatzsteuern).
Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
Veräußerungsgewinn € 3.000,-
wie ist denn der Betrag von 10.000,-( nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag in diese Berechnung einzufügen??
evtl.so?
Veräußerungspreis €3000,-
Veräußerungskosten € 0,-
Wert des Betriebsvermögens (Eigenkapital) € 0,-
nicht f.EK ged.fehlbetr. -10.000,-
Veräußerungsgewinn € -7000,--(Verlust)
Vielen Dank für eure Hilfe...
Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung, Ermittlu
4. Januar 2014
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Frage vom 4. Januar 2014 | 11:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung, Ermittlu
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. Januar 2014 | 18:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
das würde bedeuten, daß ich Verluste versteuern muss??????
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2014 | 05:56
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Du bekommst 3.000 und der Erwerber übernimmt sogar noch ein Kapital von -10.000.
quote:<hr size=1 noshade>Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt (§16 Absatz 2 EStG ). <hr size=1 noshade>
Dann rechnen wir mal:
3.000 - (-10.000) = 13.000
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