Gilt das AÜG noch, auch für Behörden?

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mf7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Gilt das AÜG noch, auch für Behörden?

Guten Abend,
ich bin aktuell auf ein Thema gestoßen, siehe Link, das auch mich schon lange interessiert. Das einst mit großem Polit-Geschrei eingeführte AÜG scheint nicht mehr zu gelten. Die FKS schreitet bei Anzeigen angeblich nicht ein, zumindest nicht in Behörden. Die Anzeige von einem Bekannten wurde abgewiesen mit der amtsrätlichen Bemerkung "Denunzianten haben wir gar nicht gern".
Branchen wie IT/EDV arbeiten generell mit dem Arbeitstitel "Beratung", auch wenn es um nichts anderes geht als um reine Personalbereitstellung von Leihprogrammierern, die nach unmittelbarer Anweisung kodieren. Das Bewachungsgewerbe hingegen firmiert sich auch gerne um als Zeitarbeitsunternehmen, da für dieselbe Arbeit noch güngstigere(niedrigere) Tarifabschlüsse mit dem DGB zu erzielen waren (iGZ / DGB Tarifwerk) und die eigenen Kollegen von ver.di ins Knie geschossen wurden. Jene, die nicht umfirmieren, setzten ungehindert reines Leihpersonal ein, hinauf bis in höchste Verwaltungs- und Regierungsebenen. Da getraut sich offenbar kein FKS aktiv zu werden. Man läuft mit gezogener Pistole lieber auf Baustellen und in Frisuerläden herum, zumindest so lange ein Fernseh-Kameramann in Aktion ist...

http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/illegale-leiharbeiterbeschaeftigung-durch-die-lhm-36098





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