Grober Rausschmiss

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
overboard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grober Rausschmiss

Hallo ;)

Ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrung damit hat wie die Chancen bei einer Anzeige wegen grobes Rausschmisses stehen.

Der Rausschmiss erfolgte aus folgenden Grund:
Ich ging zur Theke und wollte mir ein Bier holen. Als ich dann die Bons bezahlte, rief der Kellner das hier jemand Betrügen möchte(Zahlungsmittel Bons) - Ich hatte selber noch 6Bons und 40€ dabei, bezahlte aber mit 2Bons die ich von einem Bekannten bekam, weil er mir einen ausgeben wollte. Daraufhin kamen dann 2Türsteher und haben mir die Hände verdreht und rausgezerrt, wobei ich danach Schmerzen in der rechten Hand verspürte.

Ich konnte gar nicht glauben, was das ganze überhaupt solle und mich einfach wegen angeblichen Betrugs rauszuschmeissen. Dann habe ich die Polizei angerufen und Strafanzeige gegen den Türsteher gestellt(Hatte 1,5Promille). Ich habe mir vom Arzt eine Verstauchung der Hand attestieren lassen.

Macht die Strafanzeige Sinn? Und ist das Behaupten eines Betrugs anzeigbar?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
overboard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf Schmerzensgeld bin ich gar nicht aus,
finde so eine grobe Behandlung einfach sche***.

Ich wurde wegen Betrug angezeigt.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Ich wurde wegen Betrug angezeigt.

Ach, daher weht der Wind...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
overboard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

daher weht der wind nicht.
ich wurde erst im nachhinein wegen betrug angezeigt,
wobei dieser auch nur unterstellt ist und die da nichts beweisen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ich hatte selber noch 6Bons und 40€ dabei, bezahlte aber mit 2Bons die ich von einem Bekannten bekam, weil er mir einen ausgeben wollte.


Die Story ist ja so noch unvollständig. Solange die Bons nicht personalisiert sind, kann man selbstverständlich auch mit Bons bezahlen, die ein Dritter erworben hat.

Andererseits dürfte der Barkeeper auch keinen Grund haben, dich grundlos vorsätzlich falsch eines Betrugs zu beschuldigen.

Also was genau war der Anlass? Was hat der Barkeeper "falsch verstanden" oder was auch immer?

Wirft man dir vielleicht vor, du hättest mit gefundenen Bons bezahlen wollen (die legal nicht dir gehört hätten, sondern als Fundsache abgegeben werden müßten)? Das wäre in der Tat ein möglicher Betrugstatbestand.

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