Grundbesitz Abgabenbescheid

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundbesitz Abgabenbescheid

Wir haben heute einen neuen Mehrjahresbescheid über Grundbesitzabgaben erhalten. Im vorigen Jahr haben wir einen Grundstückstausch vorgenommen. Für dieses Grundstück wurde keine Steuer erhoben. Jetzt fiel uns auf, dass auch für das Grundstück, das wir 2002 getauscht haben, auch noch nie eine Steuer erhoben wurde. Die eingetauschten Grundstücke waren Ackerland, für die der Pächter die Grundsteuer zahlte. Sind bzw. waren wir verpflichtet, den Grundstückstausch bei der Stadt anzuzeigen? Das ging doch alles über Notarvertrag und Finanzamt. Müssen wir jetzt die Grundsteuer für 15 Jahre nachzahlen und werden vielleicht noch bestraft, wegen Steuerhinterziehung? Wir haben schon einmal ein Grundstück teilen lassen und da ging das alles ohne unser Zutun.
Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von Roswitha56 am 09.01.2018 15:23

-- Editiert von Moderator am 10.01.2018 12:54

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2018 12:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Roswitha56 ):
Wir haben heute einen neuen Mehrjahresbescheid über Grundbesitzabgaben erhalten.


Dann sollte man den Steuerbescheid mit den vorhandenen Einheitswertbescheiden vergleichen und sich die Berechnung von der Gemeinde erklären lassen. Übliche Verjährungsfrist 5 Jahre.

Zitat (von Roswitha56 ):
Die eingetauschten Grundstücke waren Ackerland, für die der Pächter die Grundsteuer zahlte.
Aber kaum an die Gemeinde, sondern doch mit dem Pachtzins an den Verpächter. Unter der Voraussetzung, dass die Grundsteuer im Pachtvertrag ausdrücklich auf den Pächter umgelegt wurde. Falls Pächter im Pachtvertrag zur Zahlung an die Gemeinde aufgefordert wurde, wie hat man dann sichergestellt, dass Pächter gezahlt hat und über Erhöhung des Hebesatzes informiert wurde?


Zitat (von Roswitha56 ):
Sind bzw. waren wir verpflichtet, den Grundstückstausch bei der Stadt anzuzeigen? Das ging doch alles über Notarvertrag und Finanzamt.

Nein, die Gemeinde erhält ebenfalls alle notariellen Kaufvertäge.


Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank nonjura.
Hab mich falsch ausgedrückt, die Grundsteuer wurde von der Pacht einbehalten und vom Pächter überwiesen. Also haben wir sie bezahlt. Einen Bescheid haben wir darüber nie erhalten
Der Pächter war ein Agrarbetrieb.
Also liegt der Fehler bei der Gemeinde. :)

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#3
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Roswitha56 ):

Einen Bescheid haben wir darüber nie erhalten.

Bei uns werden schon länger keine jährlichen Bescheide von der Gemeinde mehr versendet. Der einmal zugestellte Gebührenbescheid ist solange gültig, bis er durch einen neuen ersetzt wird.

Zitat (von Roswitha56 ):

Der Pächter war ein Agrarbetrieb.

Wurden eventuell Mitteilungen an das Finanzamt über entfallende Steuerbefreiung versäumt? Könnte der Agrarbetrieb hier eine Rolle spielen? Schuldner der Grundsteuer ist immer der Grundstückseigentümer.

Zitat (von Roswitha56 ):

Also liegt der Fehler bei der Gemeinde. :)

Was die Gemeinde erst durch einen Änderungsbescheid korrigieren müsste, falls es so sein sollte und im Moment nicht von der Zahlung befreit. Im Zweifel von der Gemeinde, die der Berechnung zugrundegelegten Aktzenzeichen bzw die Kopien der Einheitswertbescheide anfordern.

Der auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Rechtsweg ist zu beachten.

0x Hilfreiche Antwort

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