Wir haben heute einen neuen Mehrjahresbescheid über Grundbesitzabgaben erhalten. Im vorigen Jahr haben wir einen Grundstückstausch vorgenommen. Für dieses Grundstück wurde keine Steuer erhoben. Jetzt fiel uns auf, dass auch für das Grundstück, das wir 2002 getauscht haben, auch noch nie eine Steuer erhoben wurde. Die eingetauschten Grundstücke waren Ackerland, für die der Pächter die Grundsteuer zahlte. Sind bzw. waren wir verpflichtet, den Grundstückstausch bei der Stadt anzuzeigen? Das ging doch alles über Notarvertrag und Finanzamt. Müssen wir jetzt die Grundsteuer für 15 Jahre nachzahlen und werden vielleicht noch bestraft, wegen Steuerhinterziehung? Wir haben schon einmal ein Grundstück teilen lassen und da ging das alles ohne unser Zutun.
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Roswitha56 am 09.01.2018 15:23
-- Editiert von Moderator am 10.01.2018 12:54
-- Thema wurde verschoben am 10.01.2018 12:54
Grundbesitz Abgabenbescheid
9. Januar 2018
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Frage vom 9. Januar 2018 | 15:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundbesitz Abgabenbescheid
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#1
Antwort vom 10. Januar 2018 | 16:44
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
ZitatWir haben heute einen neuen Mehrjahresbescheid über Grundbesitzabgaben erhalten. :
Dann sollte man den Steuerbescheid mit den vorhandenen Einheitswertbescheiden vergleichen und sich die Berechnung von der Gemeinde erklären lassen. Übliche Verjährungsfrist 5 Jahre.
Aber kaum an die Gemeinde, sondern doch mit dem Pachtzins an den Verpächter. Unter der Voraussetzung, dass die Grundsteuer im Pachtvertrag ausdrücklich auf den Pächter umgelegt wurde. Falls Pächter im Pachtvertrag zur Zahlung an die Gemeinde aufgefordert wurde, wie hat man dann sichergestellt, dass Pächter gezahlt hat und über Erhöhung des Hebesatzes informiert wurde?ZitatDie eingetauschten Grundstücke waren Ackerland, für die der Pächter die Grundsteuer zahlte. :
ZitatSind bzw. waren wir verpflichtet, den Grundstückstausch bei der Stadt anzuzeigen? Das ging doch alles über Notarvertrag und Finanzamt. :
Nein, die Gemeinde erhält ebenfalls alle notariellen Kaufvertäge.
#2
Antwort vom 10. Januar 2018 | 17:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank nonjura.
Hab mich falsch ausgedrückt, die Grundsteuer wurde von der Pacht einbehalten und vom Pächter überwiesen. Also haben wir sie bezahlt. Einen Bescheid haben wir darüber nie erhalten
Der Pächter war ein Agrarbetrieb.
Also liegt der Fehler bei der Gemeinde.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2018 | 19:00
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Einen Bescheid haben wir darüber nie erhalten.
Bei uns werden schon länger keine jährlichen Bescheide von der Gemeinde mehr versendet. Der einmal zugestellte Gebührenbescheid ist solange gültig, bis er durch einen neuen ersetzt wird.
Zitat:
Der Pächter war ein Agrarbetrieb.
Wurden eventuell Mitteilungen an das Finanzamt über entfallende Steuerbefreiung versäumt? Könnte der Agrarbetrieb hier eine Rolle spielen? Schuldner der Grundsteuer ist immer der Grundstückseigentümer.
Zitat:
Also liegt der Fehler bei der Gemeinde.
Was die Gemeinde erst durch einen Änderungsbescheid korrigieren müsste, falls es so sein sollte und im Moment nicht von der Zahlung befreit. Im Zweifel von der Gemeinde, die der Berechnung zugrundegelegten Aktzenzeichen bzw die Kopien der Einheitswertbescheide anfordern.
Der auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Rechtsweg ist zu beachten.
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