Hallo zusammen,
ich habe eine absolut grundsätzliche Frage als Laie zum besseren Verständnis:
Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen auch wenn der Betriebsrat bei der Kündigungsanhörung der Kündigung widersprochen hat? Wenn ja, wie ist der Ablauf und wo ist der wirkliche Unterschied zu der Situation wenn der Betriebsrat der Kündigung zustimmt?
Hintergrund der Frage ist, dass ich gehört habe, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter trotz des Widerspruches des Betriebsrates kündigen kann nur verstehe ich dann nicht wo exakt der Unterschied liegt und der EInfluss des Betriebsrates.
Grüsse,
HeikoBur
Grundsätzliche Frage zu einer Kündigung
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 13:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsätzliche Frage zu einer Kündigung
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 13:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wenn der BR der Kündigung widersprochen hat, muß der Arbeitnehmer bis zur gerichtlichen Entscheidung über seine Kündigungsschutzklage weiterbeschäftigt werden. Wenn er nicht klagt, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Wenn der BR der Kündigung zustimmt, dann gilt diese Weiterbeschäftigungspflicht nicht. Und die Aussichten in einem Klageverfahren sind geringer für den AN.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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