Grundsätzliche Frage zu einer Kündigung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
HeikoBur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsätzliche Frage zu einer Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe eine absolut grundsätzliche Frage als Laie zum besseren Verständnis:

Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen auch wenn der Betriebsrat bei der Kündigungsanhörung der Kündigung widersprochen hat? Wenn ja, wie ist der Ablauf und wo ist der wirkliche Unterschied zu der Situation wenn der Betriebsrat der Kündigung zustimmt?

Hintergrund der Frage ist, dass ich gehört habe, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter trotz des Widerspruches des Betriebsrates kündigen kann nur verstehe ich dann nicht wo exakt der Unterschied liegt und der EInfluss des Betriebsrates.

Grüsse,

HeikoBur

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der BR der Kündigung widersprochen hat, muß der Arbeitnehmer bis zur gerichtlichen Entscheidung über seine Kündigungsschutzklage weiterbeschäftigt werden. Wenn er nicht klagt, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Wenn der BR der Kündigung zustimmt, dann gilt diese Weiterbeschäftigungspflicht nicht. Und die Aussichten in einem Klageverfahren sind geringer für den AN.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen