Gutachtenkosten tragen?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stubs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachtenkosten tragen?

Zur Feststellung der Testierfähigkeit meiner Großmutter bestellte das Gericht einen Sachverständigen. Zweifel an der Test. hatten 1 Erbe sowie 2 Pflichtteilsberechtigte (u.a. ich).

Mit Beschluss soll ich nun die sehr hohen Kosten tragen, obwohl ich mit dem Gutachten nichts zu tun habe. Auch stand die Testierfähigkeit schon nach mündlicher Verhandlung praktisch fest, so dass ein schriftl. Gutachten entbehrlich war.

Ich möchte Beschwerde einlegen. Ist das mit weiteren Kosten verbunden? Wie sind die Aussichten? - Ich betrachte mich nicht als alleinigen/richtigen Adressaten ...

Danke vorab! - PS: eilt



-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Der der klagt und einen Sachverständigenbeweis braucht zahlt den Sachverständigen, es sei denn er bestreitet nicht mehr.

Braucht die Gegenseite einen Sachverständigenbeweis bezahlt diese oder sie bestreitet die Tatsache nicht mehr.

An deiner Test ist jetzt nicht erkennbar wer hier wen verklagt.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stubs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, das ist die Frage. Es gibt 2 Erben, 2 Pflichtteilsberechtigte (Kinder der verstorbenen Schwester der Erben, die posthum "enterbt" wurde).

Unter anderem ich als Kind der Verstorbenen habe Zweifel geäußert.

Den Gutachter hat wohl das Gericht berufen, um entscheiden zu können. Jedenfalls nicht ich als "Kläger".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Den Gutachter hat wohl das Gericht berufen, um entscheiden zu können. Jedenfalls nicht ich als "Kläger".


Du hast geklagt weil...... um das zu ermittelt braucht der Richter einen Gutachter. Es sei denn du ziehst den "Grund" zurück und verlierst.

Also finanzierst du den Gutachter, ganz einfach.

Gewinnst du die Klage trägt die Kosten "der Verlierer"

Uwe


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen