Zur Feststellung der Testierfähigkeit meiner Großmutter bestellte das Gericht einen Sachverständigen. Zweifel an der Test. hatten 1 Erbe sowie 2 Pflichtteilsberechtigte (u.a. ich).
Mit Beschluss soll ich nun die sehr hohen Kosten tragen, obwohl ich mit dem Gutachten nichts zu tun habe. Auch stand die Testierfähigkeit schon nach mündlicher Verhandlung praktisch fest, so dass ein schriftl. Gutachten entbehrlich war.
Ich möchte Beschwerde einlegen. Ist das mit weiteren Kosten verbunden? Wie sind die Aussichten? - Ich betrachte mich nicht als alleinigen/richtigen Adressaten ...
Danke vorab! - PS: eilt
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Gutachtenkosten tragen?
9. Januar 2011
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Frage vom 9. Januar 2011 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachtenkosten tragen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2011 | 14:29
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Der der klagt und einen Sachverständigenbeweis braucht zahlt den Sachverständigen, es sei denn er bestreitet nicht mehr.
Braucht die Gegenseite einen Sachverständigenbeweis bezahlt diese oder sie bestreitet die Tatsache nicht mehr.
An deiner Test ist jetzt nicht erkennbar wer hier wen verklagt.
Uwe
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#2
Antwort vom 9. Januar 2011 | 14:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tja, das ist die Frage. Es gibt 2 Erben, 2 Pflichtteilsberechtigte (Kinder der verstorbenen Schwester der Erben, die posthum "enterbt" wurde).
Unter anderem ich als Kind der Verstorbenen habe Zweifel geäußert.
Den Gutachter hat wohl das Gericht berufen, um entscheiden zu können. Jedenfalls nicht ich als "Kläger".
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#3
Antwort vom 9. Januar 2011 | 14:45
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
Den Gutachter hat wohl das Gericht berufen, um entscheiden zu können. Jedenfalls nicht ich als "Kläger".
Du hast geklagt weil...... um das zu ermittelt braucht der Richter einen Gutachter. Es sei denn du ziehst den "Grund" zurück und verlierst.
Also finanzierst du den Gutachter, ganz einfach.
Gewinnst du die Klage trägt die Kosten "der Verlierer"
Uwe
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