Haftung bei Gründung einer OHG

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
DMark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Gründung einer OHG

Hallo an alle ersteinmal, spitze Forum!!!

meine Frage:
Die Gründung einer OHG geschieht mit der Firma unter dessen Namen einer der Gesellschafter bereits zuvor selbständig Tätig war(kein Kaufmann - somit keine Firma?).
Besteht eine Haftung über dessen Verbindlichkeiten nun für alle Gesellschafter bzw. ist eine Haftung im Gesellschaftervertrag außschließbar(es ist ja eigentlich keine Firmenfortführung wie §25 HGB ??) oder muß diese im Handelsregister eingetragen werden?

Würde mich sehr über antworten freuen,
mfg
Mark

-- Editiert von DMark am 03.01.2005 19:36:28

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hängt vom Gesellschaftsvertrag ab.

normal haftet jmd. der neu in eine Firma kommt für die ( alten ) Verbindlichkeiten der Firma.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DMark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

es handelt sich um den Zusammenschluß von zwei Kleinunternehmern zu einer OHG, also keine Kaufleute somit gab es auch keine Firma i.d.S.
Zitat:"hängt vom Gesellschaftsvertrag ab"
würde meine Frage voll und ganz beantworten, kann ich das evtl. auch irgendwo nachlesen?

mfg
Mark

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ja im Schönfelder ( BGB ), hier Handelsgesetzbuch bzw. in der einschlägigen Literatur

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen