Haftung des Shopbetreibers?

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Haftung des Shopbetreibers?

Hallo,
es gibt ja Onlineshop, wie z.B Amazon oder xjuggler wo der Anbieter der Webseite, bze der Showbetreiber Gelder für andre Verkäufer die über diese Seiten verkaufen Geld einzieht.

Wenn nun etwas unstimmig ist, z,B ein Teil der Lieferung fehlt, bzw nicht wie bestellt ist und man möchte sein Geld zurück, muß man sich dann nicht an der Verkäufer der einen den Artikel verkauft hat, sondern an den Betreiber des Shops wenden, an den der Käufer das Geld gezahlt hat?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
hier ein Auszug aus den AGBs

quote:
... Waren angeboten und von Kunden erworben werden können. ...bietet selbst keine Waren innerhalb des Systems an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Verkäufern und Käufern geschlossenen Kaufverträge. Auch die Erfüllung der geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Verkäufern und Käufern. ... stellt lediglich die technische Plattform zur Präsentation, Kommunikation, Bestellung und Abrechnung der von den Verkäufern eingestellten Angebote. Der Shop gewährleistet eine Abwicklung sofern die Zahlungen über das folgende Konto des Shops gehen.


Wie sieht das ganze rechtlich aus?

Die Identität des Verkäufers ist mir unbekannt, ich weiß lediglich den Usernamen.

Ist denn der Shopbetreiber verpflichtet, mir den Namen und die Adresse des Verkäufers auf Nachfrage mitzuteilen?

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-- Editiert andreas124 am 05.01.2012 15:22

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wie sieht das ganze rechtlich aus?


Ist doch wie bei eBay - der Plattformbetreiber haftet nicht dafür, daß die Nutzer der Plattform ihre Verträge erfüllen.

quote:
Ist denn der Shopbetreiber verpflichtet, mir den Namen und die Adresse des Verkäufers auf Nachfrage mitzuteilen?


Wenn du mit ihm keine Geschäftsbeziehung hast: nein.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Im vorliegenden Fall ging die Überweisung namentlich an den Besitzer des Shops, daher dachte ich man muß sich zuerst an Ihn wenden.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ob der Verkäufer als gewerblicher Einzustufen ist, weiß ich nicht, er bereit aber noch eine eigene Seite, wo er Sachen verkauft, das Imperium ist allerdings unter aller Sau, dort wird eine Afrikanische Telefonnummer angegeben, eine E- Mail Adresse, von einer Postalischen Adresse keine Spur.

Ich habe den Verkäufer gebeten, mir die Differenz auf mein Konto zu Überweisen, als Antwort kam, das er nicht gerne von seinen Konto aus überweist, ob es noch eine andre möglichkeit gibt.

Das klingt alles sehr mysteriös.
Wie soll ich weiter vorgehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

quote:
das Imperium ist allerdings unter aller Sau

Das war es ja schon zur Zeit von Obi Wan ...
:grins:



quote:
das er nicht gerne von seinen Konto aus überweist, ob es noch eine andre möglichkeit gibt.

Sieht merkwürdig aus. Scheint, er will möglichst wenig Daten hinterlassen...

Hast du denn noch eine andere Möglichkeit bzw. was hat er vorgeschlagen als andere Möglichkeit?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Verkäufer hat mir einen Amazon Gutschein angeboten, wollte die Erstattung um 10 EUR verringern, habe dann 15 EUR vorgeschlagen um das Thema abzuhaken. Der Verkäufer hat sich aber nach dem Angebot noch nicht wieder gemeldet.

Sollte es doch nichts werde, nach welchen Paragrafen ist denn der Shopbetreiber zum Herausgeber des Daten des Verkäufers verpflichtet?

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