Da es keine Rubrik "Handwerskrecht" gibt, stelle ich meine Frage hier m.b.B. um Beantwortung: Gibt mit Blick auf die rechtliche Qualität (Verbindlichkeit) einen Unterschied zwischen einem 'Angebot' und einem 'Kostenvoranschlag' eines Handwerkers?
Vielen Dank
Rudolf Kühn
Handwerker
3. August 2001
Thema abonnieren
Frage vom 3. August 2001 | 12:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerker
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 6. August 2001 | 17:12
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 247x hilfreich)
Hallo Herr Kühn,
wir hatten überlegt, die Rubrik "Handwerksrecht" zu nennen, uns aber dann für "Werkvertragsrecht" entschieden. Dort finden Sie hoffentlich Antworten zu ihrem Problem.
Im oberen Bereich auf jeder Seite des Magazins kann mit der Inhaltssuche auch nach Stichwörtern, Wortketten etc. gesucht werden. Durch Eingabe des Wortes "Kostenvoranschlag" finden Sie auch so sämtliche Artikel für diesen Bereich.
MfG
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