Auf mündliche Anfrage in einem Fliesenstudio werden an Kosten für die Reinigung und Versiegelung eines Cotto-Bodens "ca. 250 Euro" genannt. Der Umfang der Arbeiten sind dem Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt (Fliesenlege-Arbeiten und Reinigung/Versiegelung wurden vor 12 bzw. 6 Jahren für den Vorbesitzer der Wohnung durch den gleichen AN durchgeführt), Zeugen sind bei der Nennung des Preises dabei.
Der Preis für das Anbringen von 6 losen Sockelfliesen (durchgeführt von einem örtlichen Fliesenleger, beauftragt vom Fliesenstudio) wird mit "ist schnell gemacht, ca. 10 - 20 Euro" beziffert. Der Auftrag für beides wird erteilt, der AN (Fliesenstudio) besichtigt 1 Woche vor Arbeitsbeginn auch nochmal persönlich die Wohnung, von weiteren/zusätzlich nötigen Arbeiten oder einem höheren Preis ist keine Rede und dem AN wird der Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt (weil der AG zu dem Zeitpunkt der Ausführung nicht anwesend, Wohnung steht leer).
Für die Arbeiten am Sockel wird zwischen einer Verwandten des AGs und dem Fliesenleger ein gesonderter Termin vereinbart.
Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten wird der Tochter des AGs beim Abholen des Schlüssels mitgeteilt, dass die Sockelarbeiten bereits am Vortag erledigt worden seien ( Zitat: "ich habe mir den nachmittags geschnappt als er hier war und gesagt Auf, das wird jetzt noch schnell erledigt" ) und dass zusätzlich lose Silikonfugen in anderen Bereichen erneuert worden seien. Dies wird weder kommentiert noch nachträglich ein OK hierfür gegeben.
Nu kommt 3 Wochen später die Rechnung über 615 Euro, darin enthalten
4,5 Stunden für die Arbeiten des Fliesenlegers (Arbeitslohn netto 135 Euro) - alleine die Stundenanzahl wird schon bezweifelt
zzgl. Material (jede Menge davon für das nicht in Auftrag gegebene Verfugen)
Die Kosten für die Reinigung/Versiegelung belaufen sich ebenfalls weit jenseits der genannten 250 Euro, auch wird hier in einem Posten eine Polierplatte des Reinigungsgeräts berechnet.
Es wurden weder für die Reinigung/Versiegelung noch die Fliesenleger-Arbeiten irgendwelche Rapporte vorgelegt/unterzeichnet, Mängel gibt es keine zu beanstanden, die Rechnung wurde noch nicht bezahlt.
Wie reagiert man in einem solchen Fall am besten?
-- Editiert von Schnuckelchen am 08.01.2006 19:36:13
-- Editiert von Schnuckelchen am 08.01.2006 19:37:38
Handwerkerrechnung 120% teurer als Kostenvoranschlag
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
--- editiert vom Admin
1. Wenn Zeugen dabei waren haben sie schon mal Recht
2. Der Fliesenleger hat keinen Taglohnzettel Unterschreiben lassen.
Die Polierscheibe ist ihm sein Problem ausser er hätte das im schrieftlichen Angebot geschrieben.
Die Siliconfugen waren nicht erteilt darum gibts da auch kein Geld.
Kurzum
1 Stunde für die 6 Sockel höchstens mit Ausfugen und Silicon
Jetzt wäre noch die Frage wieviele m²das zureinigen waren. Pro m² Reinigen mit Versiegeln 5 Minuten weil es ja mit der Maschiene gemacht wurde
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da die Rechnung erst Anfang Februar fällig war und wir erst noch evtl. Reaktionen des Handwerkers abwarten wollten, erst jetzt Rückmeldung:
@ F. Lorenz
Genau so haben wir es gemacht - bislang hat der Handwerker überhaupt nicht reagiert und noch irgendwelche Restbeträge gefordert.
@ kati1979
Danke für die fachliche Info - anhand der zu berücksichtigenden m² war der Betrag aus dem Kostenvoranschlag realistisch gewesen - im Gegensatz zur überteuerten Rechnung.
(ein spätes) Danke an euch beide!
Und jetzt?
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