Handwerkerrechnung/Gewährleistung

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Heike Ruhloff-Kreis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung/Gewährleistung

Wir haben 1993 gebaut. Mit den Handwerkern wurde vereinbart, von den Rechnungen 5% auf einem Verwahrkonto für eventuelle Gewährleistungsansprüche unsererseits einzubehalten und dort einzuzahlen. Es traten keinerlei Mängel auf. Das Geld wurde jedoch nie an die Firmen zurück gezahlt, da sie dieses nicht anforderten. Manche Firmen sind mittlerweile auch in Konkurs gegangen. Das Geld befindet sich immer noch auf dem Konto. Sind die Ansprüche auf Rückzahlung mittlerweile verjährt? Heike

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Heike,

haben Sie spezielle Regelungen über die Gewährleistungszeiten vereinbart? Oder galt hier VOB/B oder direkt Werkvertragsrecht? Mit anderen Worten: Die Verjährung richtet sich m.E. nach der Dauer Ihres Rechtes zum Einbehalt, also nach den Gewährleistungsfristen. Sie sollten hier noch mal in die entsprechenden Verträge mit den Handwerkern schauen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne direkt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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