Wir haben 1993 gebaut. Mit den Handwerkern wurde vereinbart, von den Rechnungen 5% auf einem Verwahrkonto für eventuelle Gewährleistungsansprüche unsererseits einzubehalten und dort einzuzahlen. Es traten keinerlei Mängel auf. Das Geld wurde jedoch nie an die Firmen zurück gezahlt, da sie dieses nicht anforderten. Manche Firmen sind mittlerweile auch in Konkurs gegangen. Das Geld befindet sich immer noch auf dem Konto. Sind die Ansprüche auf Rückzahlung mittlerweile verjährt? Heike
Handwerkerrechnung/Gewährleistung
16. Mai 2002
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Frage vom 16. Mai 2002 | 07:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung/Gewährleistung
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#1
Antwort vom 22. Mai 2002 | 14:04
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo Heike,
haben Sie spezielle Regelungen über die Gewährleistungszeiten vereinbart? Oder galt hier VOB/B oder direkt Werkvertragsrecht? Mit anderen Worten: Die Verjährung richtet sich m.E. nach der Dauer Ihres Rechtes zum Einbehalt, also nach den Gewährleistungsfristen. Sie sollten hier noch mal in die entsprechenden Verträge mit den Handwerkern schauen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne direkt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
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