Harte Drogen, Führerschein, Bayern

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.05.2012 15:15:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Harte Drogen, Führerschein, Bayern

Guten Morgen.

Bestimmt eine schon oft gestellte Frage, aber ich hab im Internet noch keine passende Antwort gefunden.

Heute Nacht um kurz nach 24 Uhr fuhr ich von meiner Arbeit nach Hause. Auf dem Weg kam mir ein Polizeiauto entgegen. Dieses wendete und holte mich auf dem Parkplatz vor meinem Haus ein.

Ich stieg aus und wartete bis die Beamten die Tür öffneten. Übliches Prozedere: Führerschein, Fahrzeugschein, haben Sie etwas getrunken? - nein --> trotzdem pusten: 0,0 ;
dann aber: haben Sie in letzter Zeit Marihuana konsumiert? - nein, Taschenlampentest.
Musste mit auf die Wache Urinprobe abgeben. Positiv aus Amphetamin, leicht positiv auf Methamphetamin und Kokain. Mir wurde aber nicht gesagt das auch auf andere Drogen getestet wird.
Danach ins Krankenhaus Blutabnahme, Motoriktests...
Ich wurde gefragt ob ich konsumiert habe, ich hab gesagt das ich nicht bewusst konsumiert habe.
Der Arzt hat keine Auffälligkeiten festgestellt außer große Pupillen beim Taschenlampentest im abgedunkelten Raum, jedoch ohne verzögerte Reaktion.

Der Bluttest fällt mit ziemlicher Sicherheit positiv auf Amphetamine aus.

Also sicher: mind. 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe, 3 Punkte

Natürlich wird das der Führerscheinstelle gemeldet. Nun weiß ich das ein MPU innerhalb von 3 Monaten angeordnet wird, den kann ich nicht machen weil mir die Nachweise fehlen das ich drogenfrei bin und dann wird der Führerschein entzogen.

Nun meine Frage: Wird der Führerschein bei Konsum von harten Drogen zu 100% einkassiert, auch wenn es die erste Auffälligkeit war und ich selbst, bis auf die Augen nicht auffällig war?

Besteht die Möglichkeit den MPU zu machen und die Drogenfreiheit (im nachhinein) nachzuweisen ohne den Führerschein abzugeben?

Ich hab mir selbst geschworen wenn ich von der Polizei mit Drogen in Verbindung gebracht werde, egal in welcher Art und Weise, rühre ich sowas nie wieder in meinem Leben an und da bin ich mir auch zu 100% sicher.

Brauche meinen Führerschein um in die Arbeit zu kommen.

Vielen Dank im Vorraus für Antworten

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Auf dem Weg kam mir ein Polizeiauto entgegen. Dieses wendete und holte mich auf dem Parkplatz vor meinem Haus ein.


Also das hört sich für mich nach einer Auffälligkeit an. Die Polizisten sahen einen Grund zum Wenden. Vermutlich wird der dann in der Ermittlungsakte stehen.

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#2
 Von 
danoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Sry für den Offtopic, aber daß die Polizei wendet und einem hinter her fährt, muss nicht zwingend mit einer Auffälligkeit zu tun haben. Die Kollegen haben wahrscheinlich einfach gerade nicht viel zu tun gehabt, und suchten sich dann willkürlich (evtl. jung aussehende) Fahrer heraus.

Ist mir auch schon vorgekommen daß ich abends an einem Wochentag auf einen Streifenwagen zu gefahren bin der dann wendete um mich wieder einzuholen und pusten zu lassen. Ich hatte nur glücklicher Weise überhaupt nichts intus.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage: Wird der Führerschein bei Konsum von harten Drogen zu 100% einkassiert, auch wenn es die erste Auffälligkeit war und ich selbst, bis auf die Augen nicht auffällig war?

Ja, zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist eine Abstinenz von 12 Monaten Nachzuweisen.

quote:
Besteht die Möglichkeit den MPU zu machen und die Drogenfreiheit (im nachhinein) nachzuweisen ohne den Führerschein abzugeben?


Wenn du jetzt mit dem Abstinenz Nachweisen anfängst und dich auf die MPU vorbereitest, kannst du in 12 Monaten eine neue Fahrerlaubnis haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

quote:
Wird der Führerschein bei Konsum von harten Drogen zu 100% einkassiert, auch wenn es die erste Auffälligkeit war und ich selbst, bis auf die Augen nicht auffällig war?


Ja, der Konsum von harten Drogen indiziert die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wahrscheinlich wird man Ihnen zuvor nichtmals die Möglichkeit einer MPU einräumen, sondern unmittelbar entziehen.

quote:
Ich hab mir selbst geschworen wenn ich von der Polizei mit Drogen in Verbindung gebracht werde, egal in welcher Art und Weise, rühre ich sowas nie wieder in meinem Leben an und da bin ich mir auch zu 100% sicher.


Das wäre VORHER wahrscheinlich besser gewesen, weil das

quote:

Brauche meinen Führerschein um in die Arbeit zu kommen.


bei charakterlich Ungeeigneten nicht interessiert. Die FeV ist da knallhart.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.05.2012 15:15:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also zwecks dem das die Polizei gewendet hat, bei mir im Ort liegt die Polizeiwache 500 m von dem Mitarbeiterwohnpark meines Hotels entfernt und die Polizisten werden deswegen gewendet haben weil sie davon ausgegangen sind das ich dorthinfahre und in dem Wohnpark schon öfter Probleme mit Drogen waren bzw. die Beamten die jungen Leute von dort seit Jahren auf dem Kicker haben (Alkohol, Drogen, Ruhestörungen, Vandalismus, ungeklärte Einbrüche und Diebstähle usw.)
Sollte ich am besten mit den Nachweisen schon anfangen bevor ich Bescheid gekriegt habe?
Und wird der positive Urintest an die Führerscheinstelle gemeldet auch wenn z.b. der Bluttest negativ ausfällt?
Wird mein Konsum vor Entzug der FE nochmal überprüft? Hab ja ausgesagt das ich nicht bewusst konsumiert hab, also nicht weiß woher das Amphetamin kommt.

Grüße

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

An deiner Stelle würde ich aus Bayern wegziehen. Denn ich halte es für äußerst unrealistisch, daß du in Bayern in diesem Jahrzehnt überhaupt nochmal einen Führerschein bekommst. Es soll Bundesländer geben, da wird es etwas laxer gehandhabt, aber in Bayern wird bei sowas absolut kein Spaß verstanden. Und lass dich hier lieber nicht beim Schwarzfahren erwischen; kenne einige Fälle die durften nach dem 2. mal auf Staatskosten übernachten gehen.

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