Hartz 4 - Eltern müssen für mich aufkommen?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Plinz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 - Eltern müssen für mich aufkommen?

Hallo,
ich bin 21 Jahre und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Einzelhandel. Ich bin seit über 2 Jahren nun arbeitslos und bekomme daher Arbeitslosengeld 2, was für mich monatlich 175,36 Euro entspricht.

Da ich noch bei meinen Eltern wohne, gebe ich monatlich 150 Euro ab. Bis Oktober 2004 bekam meine Eltern für mich noch Kindergeld und daher war das Geld kein Problem. Da ich nun aber weniger Geld kriege, habe ich nur noch 25,36 Euro für mich übrig. Von dem Geld muss ich meine Telefonrechnung, Bewerbungskosten usw. bezahlen. Zwar kriege ich das Geld für die Bewerbungskosten wieder, aber ich muss alles voraus strecken.

So nun zum eigentlichen Problem. Meine Eltern sind beide berufstätig und wir leben daher in einer Bedarfsgemeinschaft. Beim Antrag musste ich von den beiden die Gehaltsabrechnungen und das übliche vorlegen.

Als ich meinen Bescheid bekam, habe ich nun erhofft, dass ich die pauschalen 345 Euro bekomme. Leider war dieses nicht so, als ich den Berechnungsbogen ansah, stand bei sonstigem Einkommen eine Summe von 480,78 Euro. Daraufhin habe ich bei der Agentur für Arbeit nachgefragt, die teilten mir mit, dass diese 480,78 Euro aus dem Einkommen meiner Eltern für mich übrig bleiben.

Selbstverständlich wollen meine Eltern mir diese 480,78 Euro nicht geben, was ich auch nachvollziehen kann. Ich habe dann der Agentur für Arbeit alles geschildert, dass ich noch 150 Euro abgeben muss. Die Agentur für Arbeit will mir aber nicht glauben, dass ich dieses Geld an meinen Eltern gebe. Als ich dann sagte, dass ich Kontoauszüge für die letzten 2 Jahre vorlegen kann, dass ich immer alles überwiesen habe. Meinten die zu mir, dass meine Eltern mir das nach der Überweisung in bar wieder zurück gegeben haben können.

Mir wurde dann ein Angebot gemacht, dass ich ein Formular mit meinen Eltern unterschreiben müsste, dass wir wirtschaftlich unabhängig voneinander sind. Wir sollten dafür einen zweiten Kühlschrank kaufen, wo nur meine Lebensmittel reinkommen. Außerdem würde es bei uns einen Hausbesuch geben, damit alles nachgeprüft werden kann, ob wir auch zwei Packungen Brot, also alle Lebensmittel doppelt vorhanden sind.

Das mit dem zweiten Kühlschrank wollten wir nicht, weil welcher normale Mensch hat schon zwei Kühlschränke in der Küche. Zumal hätten wir auch keinen Platz dafür und in meinem 12 qm Zimmer sowieso nicht.

Nun wollte ich wissen, ob das alles richtig ist, dass meine Eltern für mich aufkommen müssen? Wie wäre es, wenn ich eine eigene Wohnung nehme, bekomme ich dann mehr Geld? Ich habe auch gehört, dass die Fahrtkosten usw. angegeben werden müssen, uns hat aber keiner danach gefragt. Mein Vater arbeitet nämlich 30 km entfernt und das wurde auch alles nicht bedacht.

Im Internet konnte ich keinen guten Arbeitslosengeld 2-Rechner finden. Weil es gibt keinen Rechner, wo man eingeben kann, was das Kind bekommt und was die Eltern verdienen. Außerdem stehen nicht mal die Namen meiner Eltern auf den Berechnungsbogen bzw. irgendwelche Summen von denen? Wie kann ich nun nachvollziehen, ob die alles richtig gerechnet haben?

Unser Nachbar ist Chefarzt und verdient mehr als meine Eltern zusammen. Von ihm ist der Sohn auch arbeitslos und kriegt die vollen 345 Euro. Wie kommt das?

Sorry für den langen Text und danke für Eure Hilfe, Plinz.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Widerspruch einlegen.

Darlegen daß Ihr keine Bedarfgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB II seid. 2ter Kühlschrank usw. wäre in der Tat von Vorteil.

Oder aber ausziehen. Eine angemessene Wohnung darf 45- 50 m² groß sein, aber nicht allzu teuer. Bei uns (Mietstufe IV) z.B. 290,00 € warm, incl. aller NK, abzgl. Strom.

Prinzipiell sind Deine Eltern Dir gegenüber auch unterhaltsverpflichtet nach dem BGB (ob eigene Wohnung oder nicht). Im Gegensatz zum bisher gültigen BSHG kann aber nach den Hartz-Gesetzen [§ 33 SGB II ] das Amt diesen nicht geltend gemachten und gewährten Unterhaltsanspruch in einem Fall wie Deinem nicht mehr auf sich überleiten. Ich habe jetzt aber schon einige Male gesehen, daß die Ämter versuchen den fiktiven Anspruch trotzdem in Abzug zu bringen, und so die Kinder theoretisch zwingen, gegen ihre Eltern auf Unterhalt zu klagen. Das kann es aber nicht sein. Leider gibt es noch keine Urteile zu dieser speziellen Thematik. Und so lange das nicht so ist, hilft nur: selber widersprechen, bzw. Klage zum VerwG einlegen. Das raten meine Kollegen und ich jedenfalls allen unseren betroffenen Klienten.

Wende Dich mal an eine Stelle für Sozialberatung/ALG II-Beratung (beim DGB, Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband usw.) Dort hilft man Dir weiter.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 04.01.2005 22:45:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

magst mich darüber mal auf dem laufen halten was du machst mit welchem Erfolg?
Mir steht das ganze in 4 Monaten Akut ins Haus, davor könnens sich nicht Drücken weil auch wenn Sie ALG II bei mir davor ablehnen hab ich noch ca. 200-250¤ ALG I Anspruch.




-----------------
"*del*: User deleted by stuffed Error."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Plinz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke schon mal für Eure Hilfe. Wie ist das eigentlich, wenn ich in eine WG lebe, müssen die Personen für mich auch aufkommen? Weil ich verstehe den Sinn nicht, warum mir das Arbeitsamt 345 Euro und eine Wohnung bezahlen will. Mir aber keine 345 Euro geben wollen, wenn ich zu Hause wohne. Weil wenn ich eine Wohnung nehme, sind doch viel mehr Kosten für die.

Eigentlich wollte ich mir auch keine eigene Wohnung nehmen. Weil ich hoffe mal, dass ich 2005 endlich Arbeit kriege und nur umzuziehen, um ein wenig Geld mehr vom Arbeitsamt zu kriegen, ist auch blöd.

Danke für den Tipp mit der Diakonie. Ich werde mich mal beraten lassen.

Viele Grüsse, Plinz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ui ... das ist ja interessant ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Plinz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Andreas Kreuz: Danke für die ganze Spammerei. Ich verstehe nicht, wo Du nun die Verarschung siehst. Zumal die anderen Themen mit diesem Thema nichts zu tun haben. Da wie ich schon sagte monatlich nur 25,36 Euro über habe, ist es klar, dass ich wohl versuche, bei eBay was zu verdienen.

Besonders mache ich das für die Menschheit, damit ich mir auch mal ein Stück Kleidung kaufen kann und nicht nackt rumlaufen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Naja, der Zusammenhang liegt darin, daß Du meldepflichtige Einkünfte bei eBay hast. Diese Einkünfte nicht beim ALG II Antrag anzugeben, erfüllt den Straftatbestand des Betruges und bedingt eine Rückzahlungspflicht zuviel geleisteter Sozialleistungen. Das kann u.U. sehr teuer werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Hallo Plinz,

entweder bist Du völlig naiv oder Du hast schon eine Menge kriminelle Energie.

Dass man bei dem Umfang, in dem Du bei Ebay Handel treibst, ein Gewerbe anmelden muss und auch Steuern zahlen muss, sollte doch allgemein bekannt sein.

Ich möchte Dir mal kurz die Konsequenzen Deines Handelns aufzeigen.

Du schreibst, dass Du einen Gewinn von 1500-2000€ pro Monat machst. davon müssen übrigens andere Leute eine ganze Familie ernähren. Das macht grob geschätzt einen Gewinn von 20.000€ im Jahr.

Der Umsatz dürfte deutlich höher liegen, sagen wir einmal 100.000€ im Jahr. Damit bist Du auf jeden Fall Umsatzsteuerpflichtig (> 17.500€ Umsatz/Jahr). Die Umsatzsteuer beträgt bekanntlich 16%. Hier fallen also 16.000€ an. Du kannst zwar die selbst gezahlte Umsatzsteuer wieder abziehen. Wenn Du die Quittungen nicht mehr hast, dann hast Du leider Pech gehabt. Dazu fallen noch etwa 2.500€ Einkommensteuer an.

Da der Handel bei Ebay auch für das Finanzamt leicht nachzuvollziehen ist, ist es nur ein Frage der Zeit, bis das auffliegt. Daher halte ich Dein Verhalten schon für super leichtsinnig.

Neben der Steuernachzahlung ist dann auch noch mit einer Strafe wegen Steuerhinterziehung in gleicher Höhe zu rechnen.

Beim Antrag auf ALG II hast Du diese Einnahmen verschwiegen. Das ist Betrug im Sinne des StGB. Wenn ich jetzt Mal die Urteile zum BaFög-Betrug als Vergleich nehme, dann droht Dir eine Strafe von über 90TS, also ca. 6000€ dafür. Das ALG II musst Du natürlich auch noch komplett zurückzahlen einschließlich des Anteils, den Du Deinen Eltern geben musst.

Dagegen ist die Fälschung des Lebenslaufes eher harmlos. Du kannst Dir jetzt schon einmal überlegen, wie Du einem zukünftigen Arbeitgeber Deine Vorstrafen verschweigst.

Dass Du selbst, wenn Du einen Job bekommst, Dein Einkommen bis auf die Pfändungsfreigrenze herunter gepfändet wird, sollte auch klar sein. Und Arbeitgeber finden es gar nicht lustig, wenn für jemanden, der gerade einen neuen Job angetreten hat, gleich eine Gehaltspfändung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hey, der Junge will uns doch verarschen! So dämlich kann kein normaler Mensch sein. Und wenn doch: Lasst ihn doch in sein Unglück rennen. Verdient hat er es dann allemal!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

*vorrednerin zustimm*

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.