Hartz4 und Mietminderung

1. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tom Gerhard
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz4 und Mietminderung


Hallo
Ich bin ab heute Hartz4 Bezieher! Die Mietkosten werden ja bezahlt !
Jetzt hat aber meine neue Wohnung Mängel (Schimmelbildung)
dort muss ich bei den Vermieter eine Mietminderung veranlassen !

Dann würde ich weniger Miete bezahlen! Muss ich das jetzt dem Arbeitamt melden,oder wie verhält sich dass .

Den den Schaden und Mehraufwand an der Wohnung habe ja nur ich !?

Mfg Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Tom,

ja, du bist verpflichtet, jede Änderung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, unverzüglich zu melden. Die Mietminderung musst du ohnehin erst ankündigen, d.h. dem Vermieter eine Frist setzen. Hiernach würde ich die zuständige Arbeitsagentur anschreiben, die Sachlage darlegen und Kopie des Briefes an deinen Vermieter beilegen. Besser noch, du suchst die Behörde persönlich auf und sprichst mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Es ist nicht gesagt, dass sich dein Vermieter nicht gegen die Mietminderung wehrt, es wäre also empfehlenswert, dass "gesparte" Geld zurückzulegen, sofern das AA die minimierte Zahlung nicht anrechnet, also gleichfalls reduziert. Nach Beseitigung der Mängel zahlst du wieder den vollen Mietzins, auch das musst du der Behörde wiederum mitteilen.

PS. Für diese Mitteilungspflichten hast du auf dem Antrag unterschrieben! Kommst du dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, kann das Amt den Geldfluss stoppen. Bei Sozialhilfe war es sogar so, dass du einem Bankeinzug zuviel gezahlter Sozialhilfe automatisch mit deiner Unterschrift genehmigst.

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