Harzer möchte adoptieren

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2012 07:32:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Harzer möchte adoptieren

Hallo,
mich interessiert folgende Situation.
Meine Tochter hat 2 uneheliche Kinder-Vater unbekannt. Ein drittes Kind-anderer Mann Vaterschaft anerkannt. Jetzt möchten Tochter und der Vater des dritten Kindes heiraten und er die beiden ersten Kinder adoptieren. Alle leben von Hartz4. Ich bin grundsätzlich nicht gegen die Heirat und evtl. adoptieren. Meine Bedenken sind nur wer schützt(finanziell in der Zukunft) die Kinder(derzeit Vater unbekannt) vor den Adoptiv-Vater(oder Sozialamtsforderungen) der immer Harzer sein wird.
Viele Grüße
E.R.

-- Editiert sekretär am 08.01.2012 10:27

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16 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass das funktionieren wird. Aus verschiedenen Gründen nicht. Einmal bedarf es der Zustimmung der biologischen Väter. Die kann zwar gegebenenfalls durch einen Gerichtsentscheid ersetzt werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Aber das tut es hier doch nicht.

Und zweitens müssen die finanziellen Verhältnisse nicht nur geordnet sein, sondern die Adoptiveltern müssen in der Lage sein, das Adoptivkind auch zu ernähren, finanziell.

Beides passt hier nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

WEnn der Derzeitige die Vaterschaft anerkennt, dann bedarf es doch keiner Adoption. Hier war ausdrücklich nach Adoption gefragt.

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Nick_19:
"Und ich habe vorrausschauend darauf hingewiesen, dass es einen sinnvolleren Weg gibt."

Anerkennung der Vaterschaft im nachhinein soll sinnvoller sein?? :sweat:

Da ja irgendwann mal Angaben über die Vaterschaft bei verschiedensten Behörden gemacht wurden, sollten diese tunlichst nicht korrigiert werden. Das hätte mehr als ein Strafverfahren zur Folge!!

P.S.Sekretär,
Harzer sind Menschen, die aus dem Harz kommen.


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#6
 Von 
guest-12309.01.2012 07:32:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisher zahlreichen Antworten.

Mir ist bekannt, dass Leistungen nach SGB II oft als Hartz4 bezeichnet werden. Die Bedarftsgemeinschaft lebt im Harz. Also doppelt Harzer(dies nur zum schmunzeln).

Also nochmal:

Der Vater(Erzeuger)der beiden ersten Kinder sind der Tochter und mir bekannt, jedoch wurde keine Vaterschaft anerkannt und auch dieses festzustellen ist nicht gelungen. Ausreden, Flüchten, Verstecken, derzeit nicht auffindbar.

Der neue, zukünftige Ehemann, anerkennender Vater des dritten Kindes kann unmöglich der Vater der ersten beiden sein, beim Jugendamt wurden seinerzeit andere Angaben gemacht.

Meine Frage ist: Kann dieser, 2Kinder adoptieren,obwohl Leistungen nach SGB II ?



-- Editiert sekretär am 08.01.2012 12:01

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#8
 Von 
guest-12309.01.2012 07:32:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
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"Eine Adotpion kann dann doch wieder nur erfolgen, wenn dieser Mann, der richtige Vater, dieser zustimmt.
Um diese Zustimmung dürfen deine Tochter und der Mann sich also schonmal jetzt bemühen"
-----------------------------------------------------------

Die Vaterschaft ist nicht festgestellt. Tochter hat ihn nur als möglichen Erzeuger angegeben. Termine zur Anerkennung beim Jugendamt hatte er nie wahrgenommen immer Ausreden.

Meine Überlegung/Bedenken:

Wer ist für die Kinder finanziell der "gefährlichste" "Vater"? - beide gleich "Arbeitsscheu"!
Oder "Unbekannt" der bessere "Vater"?

Ich denke an später... Kinder erwachsen, verdienen gut... "Vater" Pflegeheim...


-- Editiert sekretär am 08.01.2012 12:40

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#10
 Von 
guest-12309.01.2012 07:32:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage die sich mir stellt war:
"Wer schützt die Kinder vor einer Adoption, die nachteilig für diese ausgehen kann?" Alles deutet darauf hin. Neuer(Ergeuger des 3.Kindes) nicht mal Harz4, weil Sperre, da alles ignoriert. Alle leben also auf Kosten der Kinder.
Der "Opa" hat Sparverträge für die Enkel und möchte auch denen was vererben, das soll aber nicht in die "Kehlen" der Arbeitsscheuen gelangen, das sind meine Bedenken.


-- Editiert sekretär am 08.01.2012 13:12

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

1. Ich hatte bereits weiter oben geschrieben, dass das so einfach mit der Adoption nicht funktioniert.

2. Was das Geld für die Kinder angeht, da kann der Opa doch ganz einfach eine Verfügung treffen, wer das Geld verwaltet, wann die Kinder direkt Zugriff bekommen. Ist doch kein Thema.

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12309.01.2012 07:32:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
nicht mal Harz4, weil Sperre
--------------------------------------------------------------------------------


Nicht möglich.

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Alle leben also auf Kosten der Kinder.
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Wenn die Kinder schon selber verdienen, sind sie auch alt genug, um einer Adoption entgegenzuwirken.
-------------------------------------------------------------------------------
Der Erzeuger hat keine Krankenversicherung, meldet sich nicht beim "Amt"

Die minderjährigen Kinder haben kein Einkommen, nur Leistungen nach SGB II

Obwohl mein Erbe vermutlich erheblich sein wird, geht es mir um das Wohl der Enkel.


-- Editiert sekretär am 08.01.2012 13:35

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@nick_19,
natürlich ist es möglich, dass die Leistungen nach dem SGBII für einen Empfänger ganz gesperrt werden.
Leben dann Kinder im Haushalt, für die ja weiter Leistungen gezahlt werden, ist die Aussage, dass der Hilfeempfänger auf deren Kosten lebt, zutreffend.

Nick_19:
"quote:Ergeuger des 3.Kindes

Stellt eine Beleidigung da.
Kann strafrechtlich verfolgt werden.
Kann gerichtlich und strafbewährt untersagt werden.
Kann Schmerzensgeldansprüche auslösen."

Steht wo? Irgendein Urteil?

@sekretär,
bezüglich des Erbes sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren, der sich auch im Sozialrecht auskennt. Sollten die Kinder erben, solange sie in der Bedarfsgemeinschaft leben, wird das Erbe voll als Einkommen der BG angerechnet und alle 5 leben dann solange davon, bis es aufgebraucht ist.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist so nicht ganz zutreffend. Es gibt Schonvermögen, welches nicht angegriffen werden darf.

Aber, der Erblasser kann dafür sorgen, durch Testament dass das Erbe seiner Kinder erst zu denen gelangt, wenn sie volljährig sind. Oder auch noch später. Es gibt sowas wie Nachlassverwalter. Also, vom Fachmann beraten lassen. Und Konten (Sparbücher) auf den Namen der Kinder führen lassen, das halte ich schon immer für äußerst leichtsinnig.

wirdwerden

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