Ich habe eine Hauptverhandlung wegen Betrugs in 3 Fällen nach §§ 263 Abs. 1, Abs. 4
, 248a
, 53 StGB
Der Schaden beträgt 84,00€.
Ich habe Angst das ich ins Gefängnis muss denn ich habe 2 kleine Kinder und eines davon ist schwerst behindert. Ich habe den schaden auch soeben an den Geschädigten zurück überwiesen.
Weis einer von euch wie meine Strafe ungefähr aussehen wird?
Ich habe es das erste mal gemacht und dann auch nie wieder und ich habe jetzt auch einen Job und ein Studium.
Hauptverhandlung wegen Betrug
9. Januar 2018
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Frage vom 9. Januar 2018 | 13:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptverhandlung wegen Betrug
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#2
Antwort vom 9. Januar 2018 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Wegen 84,00 EUR und ohne Vorstrafen eine Hauptverhandlung und kein Strafbefehl? Das ist ungewöhnlich. Oder warst Du zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt?
Zitat:Weis einer von euch wie meine Strafe ungefähr aussehen wird?
Kleine Geldstrafe oder -mit Glück- noch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage. Eine Freiheitsstrafe wird es nicht geben, schon gar keine ohne Bewährung (aber auch keine mit Bewährung)
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#3
Antwort vom 9. Januar 2018 | 16:27
Von
Status: Lehrling (1718 Beiträge, 690x hilfreich)
Kleiner Tipp: Versuche nach besten Können, die Summe wieder zurück zu zahlen und weise das dem Gericht bei der Verhandlung nach.
Das hat zwei Vorteile :
A.) du zeigst tätige Reue
B.) etwaige Forderungen von einem Anwalt etc lassen sich dadurch im Vorfeld vermeiden
-- Editiert von Albarion am 09.01.2018 16:28
#4
Antwort vom 9. Januar 2018 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
ZitatKleiner Tipp: Versuche nach besten Können, die Summe wieder zurück zu zahlen und weise das dem Gericht bei der Verhandlung nach. :
Das hat zwei Vorteile :
A.) du zeigst tätige Reue
B.) etwaige Forderungen von einem Anwalt etc lassen sich dadurch im Vorfeld vermeiden
Zitat:
Ich habe den schaden auch soeben an den Geschädigten zurück überwiesen.
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