Haus auf Nachbarn Überschreiben, geht das?

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
iSam13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus auf Nachbarn Überschreiben, geht das?

hallo,

meine schwester (82) und ihr mann ebenfalls (82) aber mit pflegestuffe III wo meine Schwester auch die vormundschaft hat, wollen ihr haus, land und wald an ihrem nachbarn(22) überschreiben.

der nachbar ist die Pflegeperson von ihrem mann und ist auch 24h am tag dort, er ist bald ebenfalls für meine schwester die pflegeperson aber auch eingetragener vormund falls was pasieren sollte, dazu kommt auch noch das er der alleinige erbe von ihnen ist.

meine schwester und ihr mann haben keine kinder und wollen auch das der nachbar das alles bekommt, ich wolle das haus, land und wald nicht haben und der rest der famillie soll es nicht bekommen, meinte meine schwester.

der nachbar ist für sie wie ein enkel sohn und hat denn beiden schon immer geholfen und da er keine oma und opa hat bzw. kennt (das weiß ich nicht genau) wahren die beiden auch wie eine oma und opa für ihn.

[color=red]kann meine schwestewr jetzt einfach alles überschreiben mit lebenslangem wohnrecht oder sollte man das via kaufvertrag machn wo durch das wohnrecht die "kosten" ausgeglichen werden? [/color]

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

meine schwester (82) und ihr mann ebenfalls (82) aber mit pflegestuffe III wo meine Schwester auch die vormundschaft hat, wollen ihr haus, land und wald an ihrem nachbarn(22) überschreiben.

kann meine schwestewr jetzt einfach alles überschreiben mit lebenslangem wohnrecht oder sollte man das via Kaufvertrag machn wo durch das wohnrecht die "kosten" ausgeglichen werden?
Nein, hierzu ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Ob diese Zustimmung erteilt wird?



-- Editiert cruncc1 am 01.01.2012 20:45

31x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iSam13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

auch wenn das haus auf dem namen meiner schwester läuft und sie noch bei vollem verstand ist?!


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Der Sachverhalt wird hier

meine schwester (82) und ihr mann ebenfalls (82) aber mit pflegestuffe III wo meine Schwester auch die vormundschaft hat, wollen ihr haus, land und wald an ihrem nachbarn(22) überschreiben.

aber anders dargestellt!

kann meine schwestewr jetzt einfach alles überschreiben mit lebenslangem wohnrecht oder sollte man das via Kaufvertrag machn wo durch das wohnrecht die "kosten" ausgeglichen werden?
Wenn die Schwester Alleigentümerin des Hauses und noch geschäftsfähig ist, kann sie damit tun und lassen was sie möchte. Wie die Übertragung am besten erfolgt, darüber berät der Notar. Wenn lediglich sichergestellt werdenn soll, dass das Haus nicht den weiteren Verwandten zufallen soll, sollte ein entsprechendes Testament erstellt werden.

Man sollte auch bedenken, dass das Haus ggf. noch für die Finanzierung eines Pflegeheims benötigt wird.


-- Editiert cruncc1 am 01.01.2012 21:21

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iSam13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

der nachbar übernimmt ja die volle pflege und ein testament ist vorhanden aber sie mochte alles (ich glaube aus dem grund das sonst die 30%erbschaftssteuer anfalle und er sich das nicht leisten kann) jetzt schon überschreiben.

wie ist das mit dem lebenslangem wohnrecht? regelt das auch der notar/notarin??

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

der nachbar übernimmt ja die volle pflege und ein testament ist vorhanden aber sie mochte alles (ich glaube aus dem grund das sonst die 30%erbschaftssteuer anfalle und er sich das nicht leisten kann) jetzt schon überschreiben.
Wenn es um die Schenkungs-/Erbschaftssteuer geht, sollte ggf. ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wenn Haus, Land und Wald überschrieben werden soll, fällt in jedem Fall Steuer an.

wie ist das mit dem lebenslangem wohnrecht? regelt das auch der notar/notarin??
Ja.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
iSam13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

es get in dem fall jetzt nur um haus, land und wald, der rest vom vbermögen wird vererbt.

wieviele steuern fallen in der regel für sowas an und wo nach richtet sich das?


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Da er eh schon alleiniger Erbe ist, bekommt er das Haus eh.
Sofern die Geschwister der verstorbenen auf ihr Erbe verzichten.


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Die Beiden Rentner haben keine Kinder.
Die Erben sind die Geschwister.
Sollten sie in diesem Fall noch leben, brauchen sie nur das Erbe ausschlagen und der junge Mann bekommt nach dem Testament alles.

Sind die Geschwister der Erblasser auch verstorben so kommen als nächstes die Nichten und Neffen.
Diese können nicht erben solange deren Eltern noch leben.

Sollten die Nichten und Neffen die nächsten in der Erbfolge sein, können sie natürlich ein Pflichtteil einklagen.
Wenn nach dem Testament der Junge Mann alles erbt.

Hoffe ich habe das jetzt so richtig geschrieben.
Wenn nicht, kann einer gerne es abändern.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Da er eh schon alleiniger Erbe ist, bekommt er das Haus eh.
Sofern die Geschwister der verstorbenen auf ihr Erbe verzichten.

Da die Geschwister nicht Erben sind, können sie auch nicht "verzichten".

Die Beiden Rentner haben keine Kinder.
Die erben sind die Geschwister.

Nö, anscheinend ist der Nachbar Erbe.

Sollten sie in diesem Fall noch leben, brauchen sie nur das Erbe ausschlagen und der junge Mann bekommt nach dem Testament alles.
Welches Erbe sollen diese denn ausschlagen, wenn diese gar nicht Erbe sind?

Sind die Geschwister der Erblasser auch verstorben so kommen als nächstes die Nichten und Neffen.
Diese können nicht erben solange deren Eltern noch leben.

Das wäre die gesetzliche Erbfolge, die hier aber nicht zum Tragen kommt, da es ein Testament gibt.

Sollten die Nichten und Neffen die nächsten in der Erbfolge sein, können sie natürlich ein Pflichtteil einklagen.
Nein, Geschwister und weiter entfernte Verwandten haben keinen Pflichtteilsanspruch!


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
wieviele steuern fallen in der regel für sowas an und wo nach richtet sich das?



Die Schenkungssteuer ist mit der Erbschaftssteuer identisch.
Sie richtet sich nach dem Wert des Verschenkten bzw. dem Nachlasswert.
Gesetzliche Grundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Schwester wird um eine steuerliche Beratung nicht herumkommen. Inwiefern z.B. die zukünftige Pflege (erfolgt dies entgeltlich oder unentgeltlich?)steuerlich berücksichtigt werden kann und wie das dann konkret ausgestaltet sein muss?

Ferner muss gesichert sein, dass die Pflege im Gegenzug für die Überschreibung des Hauses bzw. eines späteren Hauserbes (Erbvertrag) gesichert ist und nicht am Ende das Haus weg ist und keine Pflege erfolgt.

Ohne kompetente Beratung die für ihren nachweisbaren Rat haftet sollte man hier keine Entscheidung treffen.


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Bei so einem engem Verhältnis sollte deine Schwester über eine Adoption des jungen Mannes nachdenken - das hilft im Erbfall und bei der Steuer aber natürlich auch, wenn es um die Versorgung usw. geht.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich habe Dir eine PM geschrieben.

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