Hallo,
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 6 Parteien. Eine Wohnung ist vom Eigentümer vermietet. Dessen Mieter verstossen massiv gegen unsere Hausordnung. (z.B. massive Ruhestörungen bis Mitternacht uvm.).
Zahlreiche Gespräche mit den Mietern und die Bitte um Rücksichtnahme (wir haben ein Kleinkind) brachten nichts. Der Vermieter interessiert sich nicht dafür und erscheint nie auf Eigentümerversammlungen. Die Verwaltung führte wohl auch schon Gespräche, ohne erkennbaren Erfolg.
Meine Fragen: Können wir den Miteigentümer verpflichten, seine Mieter abzumahnen? Welche Möglichkeiten haben wir selbst, wirksam gegen das Verhalten der Mieter vorzugehen?
Vernünftige Gespräche brachten leider nichts.
Für Vorschläge wäre ich dankbar.
Schöne Grüße
Hausordnung wird nicht eingehalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Nein, noch nicht.
Denke die Polizei wird nicht viel tun können. Und eine polizeiliche Ermahnung fruchtet bei diesen Leuten sicher nicht. Sie hatten schon öfter Polizeibesuch (aus mir unbekannten Gründen)
Schöne Grüße
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--- editiert vom Admin
Unsere Hausordnung wurde dem Mieter schriftlich ausgehändigt. Ob sie auch Bestandteil des Mietvertrages ist, weiß ich leider nicht.
Ruhestörung in der Nacht und Hausordnung haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Polizei rufen, wenn die Mieter lärmen.
Ansonsten mal im WEG-Forum das Thema behandeln.
Wenn sich der Miteigentümer überhaupt nicht drum schert sollte die WEG einen RA einschalten und sich erkundigen was man tun kann...
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