Hausratversicherung - Versicherungsfall nach Einbruch

Mehr zum Thema: Versicherungsrecht, Hausratversicherung, Klage, Schadenshöhe, Einbruchsdiebstahl
3,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Versicherung verweigert Leistung

In einem Verfahren gegen die Hausratversicherung der LVM habe ich für meinen Mandanten einen Sieg erstritten. 

Was war passiert: Es gab in der Wohnung meines Mandanten einen Einbruchsdiebstahl. Mein Mandant hat als Versicherungsnehmer mit seinem bescheidenen Deutsch alles notwendige getan. Insbesondere hat mein Mandant wahrheitsgemäß angegeben, dass er ein Pfändungsschutzkonto habe. Dies nahm die Versicherung zum Anlass, die Ansprüche meines Mandanten quasi gegen Null zu vergleichen. Das haben wir nicht akzeptiert. Mein Mandant hatte etwa einen Schaden von ca. 3.500,00 €. 

Da wir zu keiner Einigung gekommen sind, habe ich die Versicherung zunächst im Wege der Teilklage verklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Das Gericht hat den Schaden meines Mandanten niedriger geschätzt und nur auf 1.100,00 € Prozesskostenhife bewilligt. Gegen den Beschluss habe ich sofortige Beschwerde eingelegt und wurde vom Landgericht bestätigt.

Im Verfahren kamen wir zu dem Ergebnis, dass ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt. Die Versicherung wollte sich dann immer noch vergleichen, jetzt nun auf 1.500,00 €. Auch dies haben wir nicht anerkannt. Letztlich wurde die Versicherung auf Zahlung von 2.000,00 € verurteilt. Ein erfreuliches Ergebins für den Verbraucher.

Die Versicherung hat mittlerweile Berufung eingelegt. Wir sind mal auf die Argumentation gespannt und halten euch auf dem Laufenden zum Berufungsverfahren.

Es lohnt sich also, immer insbesondere gegen professionelle Schadenregulierer von Anfang an, anwaltlich begleitet zu sein. Anderenfalls gibt es diverse Fallstricke, die zum Verlust der Ansprüche führen können.