Hausverwaltung wechselt / Widerspruch gegen NK wohin?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb451320-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung wechselt / Widerspruch gegen NK wohin?

Hallo Ihr lieben,

bei uns wurde nun angekündigt dass sich zum Jahreswechsel die Hausverwaltung ändert aber es liegen noch keine Kontaktdaten vor.

Nun hat der vorherige Hausverwalter die NK Abrechnung falsch erstellt dagegen muss ich Widerspruch einlegen nur wohin mit dem ?
Noch zum "Alten" Verwalter oder direkt zur neuen Verwaltung? (wenn Kontaktdaten vorliegen)

Mfg

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

An den Eigentümer. Niemand weiss, wie die vertragliche Ausgestaltung des Wechsels aussieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
An den Eigentümer.

Nö, an den Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Entschuldigung, ist richtig. Ich war davon ausgegangen dass Vermieter und Eigentümer identisch sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb451320-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wirdwerden):
An den Eigentümer.

Nö, an den Vermieter.


dass ist ein und derselbe

man sagte mir ich soll zum Mieterschutzbund und die klären das dann..
hat jemand damit Erfahrung gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb451320-28):
man sagte mir ich soll zum Mieterschutzbund und die klären das dann..
hat jemand damit Erfahrung gemacht


Wer hat denn gesagt, dass der Mieterschutzbund klären soll, und was bitte soll der klären?

Ich würde auch sagen der Vermieter ist hier der Ansprechpartner, dessen Name und Anschrift sollte im MV stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wie soll denn der Mieterschutzbund klären, was intern zwischen den Hausverwaltungen und dem Vermieter (Eigentümer) vereinbart wurde? Diese Interna gehen doch niemanden etwas an. Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner, an den musst Du Dich wenden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb451320-28
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

so Leute hat sich soweit erstmal geklärt
Ex Hausverwalter war da und korrigiert die Abrechnung bzw überprüft noch mals dass ganze

erstmal danke für Eure Feedbacks

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen