Hallo Ihr lieben,
bei uns wurde nun angekündigt dass sich zum Jahreswechsel die Hausverwaltung ändert aber es liegen noch keine Kontaktdaten vor.
Nun hat der vorherige Hausverwalter die NK Abrechnung falsch erstellt dagegen muss ich Widerspruch einlegen nur wohin mit dem ?
Noch zum "Alten" Verwalter oder direkt zur neuen Verwaltung? (wenn Kontaktdaten vorliegen)
Mfg
Hausverwaltung wechselt / Widerspruch gegen NK wohin?
2. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2018 | 08:25
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung wechselt / Widerspruch gegen NK wohin?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2018 | 08:31
Von
Status: Unbeschreiblich (38377 Beiträge, 13984x hilfreich)
An den Eigentümer. Niemand weiss, wie die vertragliche Ausgestaltung des Wechsels aussieht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. Januar 2018 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatAn den Eigentümer. :
Nö, an den Vermieter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Januar 2018 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (38377 Beiträge, 13984x hilfreich)
Entschuldigung, ist richtig. Ich war davon ausgegangen dass Vermieter und Eigentümer identisch sind.
wirdwerden
#4
Antwort vom 2. Januar 2018 | 14:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAn den Eigentümer. :
Nö, an den Vermieter.
dass ist ein und derselbe
man sagte mir ich soll zum Mieterschutzbund und die klären das dann..
hat jemand damit Erfahrung gemacht
#5
Antwort vom 2. Januar 2018 | 14:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitatman sagte mir ich soll zum Mieterschutzbund und die klären das dann.. :
hat jemand damit Erfahrung gemacht
Wer hat denn gesagt, dass der Mieterschutzbund klären soll, und was bitte soll der klären?
Ich würde auch sagen der Vermieter ist hier der Ansprechpartner, dessen Name und Anschrift sollte im MV stehen.
#6
Antwort vom 2. Januar 2018 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (38377 Beiträge, 13984x hilfreich)
Wie soll denn der Mieterschutzbund klären, was intern zwischen den Hausverwaltungen und dem Vermieter (Eigentümer) vereinbart wurde? Diese Interna gehen doch niemanden etwas an. Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner, an den musst Du Dich wenden.
wirdwerden
#7
Antwort vom 2. Januar 2018 | 20:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
so Leute hat sich soweit erstmal geklärt
Ex Hausverwalter war da und korrigiert die Abrechnung bzw überprüft noch mals dass ganze
erstmal danke für Eure Feedbacks
Und jetzt?
Schon
266.923
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten