Hallo,
wird ein angesetzter Termin zur Vermieterpfändung, Zwangsvollstreckung, in einem Mietobjekt,e.g. 19.01.2015, aufgehoben durch den Ablehnungsbeschluss des Antrages auf Vollstreckungsschutz vom zuständigen AG, der mit der Belehrung über eine Widerspruchsfrist binnen einer Notfrist von 2 Wochen endet, zugestellt am Freitag 09.01.2015? Heisst dieses, dass am 19.01.2015 nichts geschieht? Wann kann dann frühestens etwas geschehen, und wie ist das weitere Prozedere bei rechtzeitig eingelegtem Widerspruch?
Danke für eine Antwort an
engel99
engel99 Bearbeiten
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Hebt eine Widersp. frist einen Räumungstermin auf?
10. Januar 2015
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Frage vom 10. Januar 2015 | 19:31
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 1x hilfreich)
Hebt eine Widersp. frist einen Räumungstermin auf?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2015 | 23:42
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 239x hilfreich)
Hallo "engel99*".
Sie hatten wohl einige Nachrichten über dieses Rechtsforum erhalten. Leider habe ich nicht alles gelesen.
Wie geht es Ihnen, heute?
Konnte eine Lösung für Ihr Problem gefunden werden?
MfG, soso55
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