Hebt eine Widerspr.frist einen Räumungstermin auf?

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Hebt eine Widerspr.frist einen Räumungstermin auf?

Hallo,

wird ein angesetzter Termin zur Vermieterpfändung, Zwangsvollstreckung, in einem Mietobjekt,e.g. 19.01.2015, aufgehoben durch den Ablehnungsbeschluss des Antrages auf Vollstreckungsschutz vom zuständigen AG, der mit der Belehrung über eine Widerspruchsfrist binnen einer Notfrist von 2 Wochen endet, zugestellt am Freitag 09.01.2015? Heisst dieses, dass am 19.01.2015 nichts geschieht? Wann kann dann frühestens etwas geschehen, und wie ist das weitere Prozedere bei rechtzeitig eingelegtem Widerspruch?

Danke für eine Antwort an

engel99




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13 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Da der Vollstreckungsschutzantrag ja abgelehnt wurde, geht die Vollstreckung weiter, bis ein Beschluss ergeht, wonach die Vollstreckung einstweilen eingestellt ist. Die Widerspruchsfrist allein bewirkt keinerlei Aufschub !!

Die Vollstreckung wird am 19.1. wie angekündigt stattfinden, wenn der Schuldner in dem Widerspruchsverfahren nicht doch noch einen Einstellungsbeschluss erwirkt.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber dann ergeben diese 2 Wochen ja gar keinen Sinn........

Was soll eine Widerspruchsfrist gegen ein Todesurteil, welches am 19.01.2015 vollstreckt werden soll, von 2 Wochen, wenn sich dann der Widerspruch bereits nach 1 Woche erledigt da der Antragsteller erhängt wurde?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Es liegt am Antragsteller das Widerspruchsverfahren so zu betreiben, dass seitens des Gerichts eine rechtzeitige Entscheidung getroffen werden kann.

Ich schrieb auch schon, dass es vor einer endgültigen Entscheidung eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung geben kann.
Dafür muss das Gericht aber Gründe sehen, dass der Widerspruch erfolgreich sein könnte.
Offenbar sind solche Gründe beim Erlass in der Vorentscheidung nicht gesehen worden, so dass der Antrag abgewiesen wurde.

Allein die Widerspruchsfrist bewirkt nichts.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#4
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, basieren auf schwerster Verletzung jeglicher Menschen- und Grundrechte. Es handelt sich um die mutwilllige Zerstörung eines Menschen durch pure Habgier und Machtsucht.

Nach dem Motto - schiessen wir wild um uns, so wie gerade in Frankreich geschehen - schiessen wir diejenigen, die uns nicht gefallen, einen einsamen sensiblen kreativen Menschen einfach tot. Dieses ist die Grundlage dieser Entscheidung. Von einem Menschen Dinge zu verlangen, die einfach nicht möglich sind, ist mutwillige Zerstörung. Auftragskiller nur für Geld, dafür wird über Leichen gegangen. Dieses ist die Basis dieser eiskalten Entscheidung. Machen wir jemanden einfach einen Kopf kürzer, foltern und quälen ihn vorher wie es nur geht, lachen ihn aus, bevor wir ihn dann in die kalte Grube senden. Dieses ist der Tenor und die Basis dieser Entscheidung - im Lande der Dichter und Denker. Das war einmal.

Die Krähen schrein
und ziehen schwirren flugs zur Stadt -
wohl dem, der jetzt noch -
HEIMAT hat........

engel99

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn du das Gericht auch mit solch einem theatralischen Geseier beglückt hast, brauchst du dich über das gegenwärtige Ergebnis nicht wundern.

quote:
Von einem Menschen Dinge zu verlangen, die einfach nicht möglich sind


Was denn? Miete zahlen?

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

gutes Schlusswort.
Es ist alles gesagt.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#7
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider sieht die Situation hier ganz anders aus.

Es ist nicht gut, vorschnelle Urteile zu fällen, über eine Situation, die man nicht kennt.

Es geht hier NICHT um Mietschulden. Wer betrogen wurde, ist der Mieter. Der bester Freund des reichen Vermieters ist der 1. Vorsitzende des MIETER-Vereins, er ist einer der reichsten Männer der Stadt, und gemeinsam mit diesem guten Freund, Chefanwalt des MIETER-Vereins wird vorsätzlich alles getan, um sich an einer rechtschaffenen Mieterin, die das Haus des reichen Vermieters von einer dunklen Bude in eine blühende Lichtoase verwandelt hat, zu bereichern, kompromisslos, dialoglos, eiskalt.

Bei klirrender Kälte in der totalen Einsamkeit, auf einem 200 m hohen Berg, rundherum nur Wald, nur eine abschüssige spiegelglatte Strasse in einen kleinen Ort ohne Verkehrsmittel, inmitten einer bergigen Landschaft, bei mittlerweile nur noch kaum ausreichenden ALG-Leistungen von knapp 400 Euro, ohne Auto, nur mit dem Rad, überhaupt irgendwo hin zu kommen, wenn sich überhaupt jemand rührt, es ist ja keiner erreichbar, alle in Urlaub, anbetrachts dieser ganzen Situation überhaupt irgendwo einen Besichtigungstermin zu bekommen, und dann in der Lage zu sein, dort überhaupt hinzugelangen, ohne nicht auf dem Weg dorthin sich das Bein zu brechen oder zusammenzubrechen, dieses ist mehr als unmöglich.

Dieses ist menschenverachtend.

In ein paar Wochen belebt sich alles wieder. Aber in dieser kalten Jahreswechselzeit bei glatten Strassen unter diesen Bedingungen ist es nicht möglich, überhaupt etwas zu bewegen. Dieses ist absichtliche Zerstörung eines Menschen.

Wer sich dieses auf die Fahnen schreiben will.........

muss es mit seinem Gewissen verantworten.

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-- Editiert engel99 am 11.01.2015 00:15

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nun erlassen aber keine Vorsitzenden von Mietervereinen Urteile, sondern das tun richtig echte Richter in einem Gericht. Und da wird es wohl einen Grund geben, einer Kündigung und Räumung stattzugeben und ein entsprechendes Urteil zu erlassen und in der Regel geht es dabei um Mietschulden. Das restliche Gesabbel von wegen klirrende Kälte (wir haben derzeit wirklich keinen russischen Winter in Deutschland) ist völlig uninteressant.

quote:
bei mittlerweile nur noch kaum ausreichenden ALG-Leistungen von knapp 400 Euro,


Na vielleicht sollte die kreative Künstlerin sich mal einen richtig echten Job besorgen, damit das dann verdiente Geld auch einigermaßen mit den hochgestochenen Wohnvorstellungen (hab mir noch mal den Thread über den Heizölverbrauch durchgelesen) überein stimmt.

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#9
 Von 
engel99
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier geht es um etwas ganz anderes.

Welch armer Mensch, der soviele Hässlichkeiten zu Papier bringt.

Herzliches Beileid von

engel99

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#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Na vielleicht sollte die kreative Künstlerin sich mal einen richtig echten Job besorgen,

dem dürfte das Selbstverständnis der TE als Geschenk an die Menschheit entgegen stehen...

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Vielleicht sollte sich unser Geschenk an die Menschheit trotz des Glücks der Menschheit, so jemanden finanziell unterhalten zu dürfen, nicht unbedingt darauf verlassen, dass das andere auch so sehen. Und auch die Bewältigung von Alltagsproblemen in die Zukunftsplanung mit einbeziehen. Ich meine die Probleme, die am Räumungstermin aufkommen. Welche Art der Räumung erfolgt? Wo wird sie dann (vorübergehend) leben? In einem Obdachlosenheim, wo man nur einen Koffer voll Sachen mitnehmen kann? Vielleicht mal mit dem Sozialamt oder Wohnungsamt der Stadt in Verbindung setzen, mit dem Gerichtsvollzieher?

Die nette Nachbarin aus letztem Jahr (so wahnsinnig einsiedlerhaft scheint das ja doch nicht zu sein) wird bistimmt gerne wieder ihr Telefon zur Verfügung stellen. Ist sie ja schon gewohnt.

wirdwerden

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

So ein Urteil fällt nicht vom Himmel, das dauert bis das gesprochen ist. Dann geht nochmals einige Zeit ins Land (gesetzliche Fristen, Auslastungs des GV) bis der Räumungstermin angesetzt wird.
Da hätte man also schon während der eisfreien Zeit auf die Suche gehen können. Wenn man das aber erst macht, wenn der Vollstrecker vor der Türe steht, ist das kein Grund für einen Aufschub der Vollstreckung.

Da benötigt man schon objektive, reale Gründe, kein theatralisches Geschwafel von der Zerstörung des Menschen

Auf den "einsamen unerreichbaren Berg" ist man doch freiwillig gezogen? Also kein Grund darüber zu lamentieren.

Das man von dort für Besichtigungstermine nicht herunterkommt mag ich auch nicht so recht glauben, wenn man Hunger hat wird man ja wohl kaum am Bordstein knabbern oder an den Bäumen nagen?


Woran hat es denn nun tatsächlich gelegen das man sich nicht gekümmert hat? Zeitmangel wird man als Grund ja nicht glaubhaft anführen können...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das Ganze kann sich ja ohnehin nicht in Deutschland abspielen.

quote:
nur eine abschüssige spiegelglatte Strasse in einen kleinen Ort


Da es schon einen Räumungstermin gibt, muss der eigentliche Kündigungstermin Monate her sein. Im Zeitraum März bis November gab ein in D aber selbst in den entlegensten Ecken keine spiegelglatten Straßen.

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