Heizkosten der Vormieter!?? Wer zahlt?

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Heizkosten der Vormieter!?? Wer zahlt?

Hallo

Wir sind seit 1.2.08 in unserer Wohnung. Jetzt kam ungefähr am 15.9. der Heizzählerabläser. Nun ist aber der Heizzählerstand auch noch von unseren Vormietern dabei. Also ich schätze auch letztes Jahr kam der Heizzählerableser im September. Und somit ist bei unserem Stand auch noch der September, Oktober, November, Dezember, Jänner dabei wo wir ja noch nicht in der Wohnung waren. Müssen wir trotzdem alles bezahlen? Ich schätze die Abrechnung kommt ja bei der Jahresabrechnung der Vermieterin und der Heizpreis wird ja auf allen Mieteinheiten verteilt und ich schätze, dass unsere Vermieterin uns den Preis komplett weiter gibt, also auch von dern 5 Monaten wo wir nicht drinnen waren. Wie sieht das Rechtlich aus bzw. auf was muss ich achten bei der Abrechnung?


DANKE

Schöne Grüsse Andreas

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Released
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hab gerade das selbe Problem...soll für 6 Monate 700€ nachzahlen...
laut dieser Internetseite:

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/abrechnung8_heizkostenabrechnung-kontrolle.htm

Werden die Monate in Promille oder so gerechnet und bei einer nicht erfolgten Zwischenablesung werden die Promille des Vormieters irgendwie abgezogen...
Bin auch grad dabei mich durchzuwürsteln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Abwarten bis die Abrechnung da ist, gezahlt werden muss nur der eigene Verbrauch - so ist es zumindest in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und wenn die zählerstände beim auszug der vormieter nicht abgelesen worden sind, werden die kosten anteilig aufgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Released
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe hier mal eine Reklamation geschrieben zwecks Frist...

Hat noch jemand eine Idee was da mit rein könnte??? Oder ist das korrekt in der Form?


Sehr geehrter Herr,

hiermit reklamiere ich die oben genannte Heizkostenabrechnung, für den angegeben Nutzungszeitraum. Ich verweise auf § 9 b der Heizkostenverordnung. Diese besagt das eine Kostenaufteilung zwischen Vor- und Nachmieter zustande kommen muss, berechnet nach der Gradtagszahlentabelle.

Ich habe ein Vollzeit Job, wodurch die Heizung überwiegend von abends bis nachmittags des darauf folgenden Tages nicht in Betrieb war. Diese Werte erscheinen mir sehr „utopisch“ und ich verlange eine erneute detailliertere Überprüfung der Heizkostenabrechnung.



Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

@released: Wieso machst du nicht einfach einen eigenen Thread auf und schriebst mal genau dein problem?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen