Heizkostenabrechnung *Schock* u MB irritiert

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lindaa80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizkostenabrechnung *Schock* u MB irritiert

Ihr LIeben, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, denn ob ich nun zum Mieterbund gehe oder nicht...

Wir haben unsere Heizkostenabrechnung bekommen udn einen Schock bekommen, wir sollen fast 600 € Nachzahlen!!! Wir arbeiten beide die ganze Woche über soviel können wir einfach gar nicht verbraucht haben!!!!!

WIr sind dann also hin zum Mieterbund und naja, der kam uns schon gleich merkwürdig vor, kuckte, sagte ncihts, schrieb einen Brief. Wir mussten jedes Wort aus ihm herauskitzeln. Er meinte nur, wir müssen es nicht bezahlen. Im Schlimmsten Fall werden wir verklagt, aber unsere CHancen stehen gut.

Nun ja, er hat im Brief geschrieben, dass die qm nicht korrekt sein kann.

Dann haben wir einen Brief von der besagten Firma bekommen udn die haben einfach nur klargestellt, dass die qm Zahl stimmt und es eine Erhöhung gab.

Fertig.

Nun wissen wir überhaupt nciht weiter, der Mieterbund sagt, wir müssen nciht zahlen, die Firma sagt, alles korrekt, wir sollen zahlen.

Leider kann cih hier keine Fotos hochladen, sonst hätte ich Euch die Dokumente mal reingestellt.

Kann man was machen, wenn im Vertrag nicht drin steht, für wieviele Häuser abgerechnet wird? Es werden nämlich 3 ganze Wohnblöcke zusammengezählt und ich sehe nciht ein, dass ich an Wärme spare und für die Arbeitslosen und so die den ganzen Tag auf 5 drehen, alles mit bezahle!!!

Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie helfen????

Ich weiß wirklich nciht weiter, wenn die Abrechnung korrekt ist, ok, dann bezahlen wir, aber der vom Mieterbund wie gesagt sagt ständig, nein sie zahlen nciht!

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

+++++++++++++++
....sagt ständig, nein sie zahlen nciht!
+++++++++++++++

Soetwas nennt man aktive Mitgliederwerbung!

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#4
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

+++der Mieterbund sagt, wir müssen nciht zahlen+++

Die Exprten vor Ort haben Ihren Fall geprüft und scheinbar hat der VM in der BK-Abrechnung einen Fehler begangen. Somit brauchen Sie im Moment nicht zu zahlen! :respekt:

+++Nun wissen wir überhaupt nciht weiter, der Mieterbund sagt, wir müssen nciht zahlen, die Firma sagt, alles korrekt, wir sollen zahlen.+++

Nur ruhig, was meinen Sie sollte Ihnen die Firma antworten? :augenroll:
Vertrauen Sie den Experten vom Mieterbund. Das habe ich auch pers. schon oft erlebt, dass die VM viel Wind machen und am Ende hat der Mieter Recht bekommen.

A. Mayer

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Die berechtigte Frage von Halbgott, nämlich:

--Ihr habt doch Verbrauchserfassunggeräte, oder nicht ?--

wurde noch nicht beantwortet. Seit Einführung der Heizkostenverordnung dürfte die Frage nach den qm eigentlich überholt sein.

--Es werden nämlich 3 ganze Wohnblöcke zusammengezählt und ich sehe nciht ein, dass ich an Wärme spare und für die Arbeitslosen und so die den ganzen Tag auf 5 drehen, alles mit bezahle!!! --

Auch verständlich. Wenn man morgens die Wohnung verlässt, und die Temperatur auf 'nur' 20 Grad herunterregelt und abends je nach Raum, wieder höher stellt.


Vermutlich wird der Energieverbrauch auf 70% Betriebskosten und 30 % Verbrauchskosten berechnet. Je mehr also tagsüber zuhause bleiben, desto höher dürften die Betriebskosten sein, was ein Arbeitnehmer, der den ganzen Tag nicht zuhause ist, mitbezahlen muss.

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#8
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

+++daß der Mieterbund-/verein nicht für falsche Auskünfte haftet+++

Selbstverständlich stehen wir für unsere Fehler ein, falls es zu diesen kommen sollte. Mir pers. ist bisher aber kein einziger Fall bekannt!

Allerdings kenne ich sehr viele Fälle, wo VM immer von Fehlurteilen sprechen! Aber letztendlich ist es so, dass der Fehler meist beim VM liegt.

Übrigens sollte man hier im Internet bedenken, dass hier auch sehr viele VM gezielt falsch Meldungen und falsche Tipps verbreiten!

A. Meyer

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#9
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

+++++++++++++++++
Mir pers. ist bisher aber kein einziger Fall bekannt!
+++++++++++++++++

Sag mal Andilein hast Du Deine neue Partei gefunden?
Früher hieß es doch immer im Lied: Die Partei, die Partei, die hat immer Recht...

-- Editiert von JollyJumper am 08.01.2009 14:52

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

das von Scalar2
zitierte Urteil ist in seinem Inhalt nach unvollständig angegegen. Der Mieterverein hatte keine falsche Auskunft gegeben. Über das strittige Thema war überhaupt zuvor überhaupt noch nicht entschieden jworden.

Aus einem Kommentar hierzu:

Dass die betreffende Rechtsfrage seinerzeit heftig umstritten war und sich weder eine als herrschend anzusehende noch gar eine ganz überwiegend vertretene Meinung herausgebildet hatte, soll den Schuldner bzw. seinen Berater nicht entlasten. Das stößt in der Literatur seit langem auf berechtigte Kritik (vgl. Mayer-Maly, AcP 1970, 133


Wären sie mit einem Rechtsanwalt als Berater besser gefahren? Freilich: Eine Garantie, von einem Rechtsanwalt „richtig“ beraten zu werden, hätten sie nicht gehabt. Anders als die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mietervereine gehört der Anwaltsregress aber gewissermaßen zum „Standardrepertoire“. Am Ende jedenfalls dürfte nicht nur dem Beklagten Meister Antons Ausspruch am Ende aus Friedrich Hebbels „Maria Magdalena“ auf den Lippen liegen: „Ich verstehe die Welt nicht mehr!“
Professor Dr. Andreas Klees, Hannover

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#13
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

+++das von Scalar2
zitierte Urteil ist in seinem Inhalt nach unvollständig angegegen. Der Mieterverein hatte keine falsche Auskunft gegeben. Über das strittige Thema war überhaupt zuvor überhaupt noch nicht entschieden jworden.+++

Ja das war doch klar, aber wir alle wissen ja von wem es kommt und was derjenige damit bezweckt! :kotz:

AM

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#16
 Von 
lindaa80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antoworten.

Und nein, die Whg ist nicht tagsüber kalt und muss auch nicht abends hochgeheizt werden.

Wo kann cih die Seiten hochladen?

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#17
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Lindaa80

Heizölpreis 4/2007 1000l ca. 600 EUR
Heizölpreis 5/2008 1000l ca. 900 EUR

Also je nachdem, was Ihr vorausbezahlt habt, ist die Nachzahlung durchaus im möglichen Bereich. Stand ja auch in den Zeitungen, daß jetzt wieder der Nebenkostenschock kommt.

Ihr solltet Euch beim Vermieter die Unterlagen durchsehen und nachrechnen.
Wenns stimmig ist, dann ist es halt so, wenns nicht stimmig ist, dann muss der VM schon genau nachweisen, ob er richtig gerechnet hat.

Gruß
Michael
(Mieter, der nichts vom Mieterbund hält)

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