Herausgabe Hund

29. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Jacqueline Klein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe Hund

Vor drei Jahren habe ich mich von meinem Freund getrennt, damals kurz zuvor brachte er einen Hund mit, der ins Tierheim sollte. Von Anfang an kümmerte ich mich um das Tier, welches ca. 1 Jahr alt war, und in völlig schlechtem Zustand. Als mein Freund auszog liess er den Hund bei mir. Jetzt nach drei Jahren meldet er sich plötzlich mit einer Klage auf Herausgabe des Tieres, mit der Begründung er wäre der Besitzer da im Besitz des Impfasses und einer eidesstattlichen Erklärung der Leute die ihm den Hund damals übergeben haben. Hat mein Ex-Freund ein Anrecht auf den Hund, der jetzt fast 3,5 Jahre in meinem Haushalt lebt und sehr an mir hängt??

jacqueline Klein

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Jacqueline,

im BGB werden Tiere grundsätzlich wie bewegliche Sachen behandelt.

Als Ihr Freund den Hund erwarb ist er Eigentümer des Hundes geworden. Auch wenn er nichts für den Hund gezahlt hat, so wird sein Eigentum zumindest vermutet, als er ihn von den ehemaligen Hundebesitern übernahm - beweisen kann er das mit den Papieren.

Die 3,5 Jahre reichen nun nicht aus, um schon Eigentum an dem Hund erworben zu haben - dafür hätten Sie den Hund schon 10 Jahre haben müssen.

Allerdings können Sie Ihrem Ex die Kosten für den Hund für die 3,5 Jahre entgegenhalten (Futterkosten, Impfungen, Steuern etc.) Rechnen Sie die Kosten mal zusammen und listen Sie alles auf. Sie können dann die Herausgabe des Hundes so lange verweigern, bis Ihr Ex die Kosten erstattet.

Viel Erfolg
Neil

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