Hallo,
vergangene Woche wurde ich von einer Zugbegleiterin einer bayerischen Eisenbahnverkehrsgesellschaft in äußerst inadäquater Weise angesprochen. Um das Unternehmen über ihren Umgangston in Kenntnis zu setzen forderte ich sie zur Herausgabe ihres Namens und ihrer Personalnummer auf. Letztere verweigerte sie, den Namen erhielt ich auf einer Visitenkarte.
Jetzt meine Frage: Inwieweit wäre die Dame zur Herausgabe ihrer Personalnummer verpflichtet gewesen? In google und den "Fahrgastrechten" des Unternehmens habe ich nichts gefunden...
Mit freundlichen Grüßen
JR
Herausgabe Personalnummer
9. Januar 2013
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Frage vom 9. Januar 2013 | 20:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe Personalnummer
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