Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt: Ich war Mieter einer kleinen 1-Zimmer Wohnung, bei der eine Küchenzeile mit zwei Kochplatten inklusive war. In einer Anlage des Mietvertrages steht folgender Absatz:
Zitat:„Die Wohnung ist mit einer Einbauküche versehen, die der Mieter unentgeltlich nutzen kann. Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit der Küche umzugehen. Kosten für evtl. anfallende Reparaturen trägt der Mieter."
Nach etwa 2,5 Jahren ging die Herdplatte kaputt, beim Anschalten flog die Sicherung raus. Ich bin zum Vermieter gegangen, habe den Schaden angegeben und um Instandsetzung gebeten. Nachdem ich circa 6 Wochen ohne Herdplatten auskommen musste, wurde diese dann ersetzt. Sie wurde aber falsch angeschlossen, wodurch nochmal ein Techniker vorbeikommen musste (wieder 2 Wochen ohne Herd…), der diese dann richtig anschloss. Er bestätigte mir auch, dass die Herdplatte nicht korrekt angeschlossen waren. Es war in etwa so ein Modell: Link
In der Zwischenzeit hatte ich von einigen anderen Nachbarn gehört, dass auch deren Herdplatten futsch gingen, ich war also kein Einzelfall. Nach meinem Auszug erhielt ich dann meine Kautionsabrechnung in der mir ~270€ abgezogen wurden für den Posten „Austausch Kochfeld". Trotz mehrmaliger Bitte eines Nachweises warum ich diese zahlen soll kam keine Antwort, auch keine Kostenaufstellung warum das ~270€ sein sollten. Es handelt sich um ein billiges 2er Kochfeld, das man im Baumarkt für 40-50€ bekommt. Mir wurde auch beim Melden auch nicht gesagt, dass ich dafür aufkommen muss, ansonsten hätte ich das locker selber machen können.
Nun habe ich endlich eine Antwort erhalten, die sich wie folgt liest:
Zitat:Vorliegend haben Sie bezüglich der Küche einen separaten Vertrag unter der Überschrift „Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 13.8.2012"geschlossen. Wird eine Sache unentgeltlich überlassen, so liegt eine Leihe vor. Es gelten die Vorschriften der §§ 598 ff. BGB . Nach § 602 BGB hat grundsätzlich der Verleiher die Kosten der vertragsmäßigen Abnutzung zu tragen. Nach der separaten geschlossenen Vereinbarung sind Ihnen aber die Reparaturkosten übertragen worden. Dies ist grundsätzlich dann nicht möglich, wenn die Passage eine entsprechende Klausel im Vertrag darstellt und überraschend ist. Die Vereinbarung ist weder als Klausel noch als überraschend zu werten. Im Kern haben Sie eine Küche über Jahre überlassen bekommen und dem steht nun ein Gesamtaufwand von 267,75 EUR gegenüber. Ich persönlich finde dies angemessen, weil der Wertverfall und die Montage-/Demontagekosten einer eigenen Küche ein Vielfaches dessen gewesen wäre. […] Es gibt zudem eine Vielzahl baugleicher funktionstauglicher Herdplatten im Mietobjekt, so dass nicht von einem generellen Systemfehler auszugehen ist.
Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es sich lohnt einen Anwalt zu nehmen? Ich finde die Praxis einfach mehr als unverschämt, zudem ist der Preis den ich für den Austausch zahlen mMn mehr als überzogen.
Danke schon mal im Voraus!
-- Editier von dlem am 11.01.2017 18:51
-- Editier von dlem am 11.01.2017 18:52