Hersteller verweigert Notebook Gewährleistung

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
moto123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hersteller verweigert Notebook Gewährleistung

Hallo,

Ich habe vor einer Woche ein teures Notebook (etwa. 1200€ ) vom Versandhandel gekauft. Nun gab es einige Probleme mit dem Akku und es wurde mir eine Reparatur vorgeschlagen. Jedoch fing das Notebook an zu qualmen, als ich es heute aufgeladen habe. Von Panik ergriffen habe ich das immer noch rauchende Gerät direkt rausgeschmissen, da es ja offensichtlich eine Gefahr darstellt. Dadurch ist es mir abhanden gekommen.

Ich habe den Hersteller kontaktiert, und dieser meinte, ohne das Gerät könnte man nichts tun, da der Verdacht auf Betrug besteht.

Das Gerät ist gerade erst Mal eine Woche alt. Es liegt doch in der Gewährleistung des Herstellers, dass er mir ein einwandfreies Gerät beschafft, und durch dessen Fehler bleibe ich nun auf den Kosten sitzen? Das Gerät habe ich ja nun leider nicht mehr, da es eine Gefahr für mich und meine Familie dargestellt hat.

Kann ich hier irgendwie rechtlich dagegen vorgehen?

-- Editiert von moto123 am 03.01.2018 16:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von moto123):
Von Panik ergriffen habe ich das immer noch rauchende Gerät direkt rausgeschmissen, da es ja offensichtlich eine Gefahr darstellt.

Richtg clever ... sollen doch andere verbrennen ... oder eine Schädelbruch bekommen wenn ihnen das Ding gegen den Kopf donnert ... :bang:
Normalerweise vergewissert man sich erst mal wohin man das wirft.



Zitat (von moto123):
Dadurch ist es mir abhanden gekommen.

Normalerweise würden dann einfach mal raus gehen und sich um den Schrott kümmern. Was genau hat einen hier gehindert?



Zitat (von moto123):
Es liegt doch in der Gewährleistung des Herstellers, dass er mir ein einwandfreies Gerät beschafft, und durch dessen Fehler bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Nö, man muss ihm nur das Gerät geben. Wenn das durch eigene Unfähigkeit nicht mehr vorhanden ist, dann ist das der eigene Fehler und nicht dessen Fehler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von moto123):
Von Panik ergriffen habe ich das immer noch rauchende Gerät direkt rausgeschmissen, da es ja offensichtlich eine Gefahr darstellt. Dadurch ist es mir abhanden gekommen.

Damit hat man zum einem Mal Glück gehabt, keiner wurde durch ein fliegendes Notebook verletzt.
Schlecht dabei, durch den Flug dürfte das Notebook wohl noch den größeren Schaden bekommen haben, und für die Schäden gibt es keine Sachmängelhaftung.
Ganz schlecht, man findet das Notebook nicht mehr, damit kann der Händler nicht mal Überprüfen ob überhaupt ein Sachmangel vorlag.
Zitat (von moto123):
Das Gerät ist gerade erst Mal eine Woche alt. Es liegt doch in der Gewährleistung des Herstellers, dass er mir ein einwandfreies Gerät beschafft, und durch dessen Fehler bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Nun das dürfte relativ einfach sein, man besorgt sich das Notebook wieder, und erklärt dem Hersteller, wie die restliche Schäden zusammen kamen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von moto123):
Es liegt doch in der Gewährleistung des Herstellers, dass er mir ein einwandfreies Gerät beschafft,
Nein! Zum einen betrifft die Sachmängelhaftung den Verkäufer und nicht den Hersteller und zum anderen hat der VK das Recht das Gerät zu begutachten. Schick ihm das Gerät und fertig. Du kannst es nicht? Pech gehabt.

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