Hallo,
besteht die Möglichkeit nach einem Hinweisbeschlusses des OLG das Verfahren auszusetzen, bzw. pausieren?
Ggf. welche Begründungen sind nötig?
Wie lange ist das möglich?
Gruß Tom
-- Editiert von Moderator am 03.01.2018 23:51
-- Thema wurde verschoben am 03.01.2018 23:51
Hinweisbeschluss aussetzen OLG
3. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2018 | 18:11
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Hinweisbeschluss aussetzen OLG
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#1
Antwort vom 3. Januar 2018 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Das weiss Dein Anwalt.
wirdwerden
#2
Antwort vom 3. Januar 2018 | 18:21
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Hallo, ja, das mag sein, nur ist er eben noch im Urlaub....
Gruß
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#3
Antwort vom 3. Januar 2018 | 18:21
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Hallo, ja, das mag sein, nur ist er eben noch im Urlaub....
Gruß
#4
Antwort vom 4. Januar 2018 | 08:43
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Die Voraussetzungen für eine Aussetzung sind sehr genau in der ZPO geregelt. Da schaust Du in §§ 148
, 246
ff ZPO. Da ist klar geregelt, wann was geht. Aber da Du direkt ohnehin keine Anträge stellen kannst, musst Du nicht nur für die Aufklärung, sondern auch für die Reaktion auf Deinen Anwalt warten.
wirdwerden
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