Höchstarbeitszeit im Krankenhaus

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
neenchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höchstarbeitszeit im Krankenhaus

Hallo,
ich habe folgendes Anliegen zum Thema Höchstarbeitszeit. Eine Kollegin arbeitet im Krankenhaus und die Arbeitszeiten verstoßen meines Erachtens gegen die Höchstarbeitszeit von 8h pro Tag nach § 3 ArbZG. Denn im Spätdienst fängt sie um 14 Uhr und arbeitet dann bis 22 Uhr, wobei sie dort eine halbe Stunde Pause hat. Um 22 Uhr geht sie dann in den Bereitschaftsdienst bis um 7 Uhr am nächsten Tag. Insgesamt Arbeitet sie dann ja auf jeden Fall mehr als 8h und auch mehr als 10h die im Ausnahmefall gemacht werden dürfen.
Meine Frage jetzt darf das Krankenhaus sowas von ihr verlangen? Bereitschaftsdienst zählt ja auch zu Arbeitszeit.
Vielen Dank!




-- Editiert von neenchen am 03.01.2018 14:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich empfehle, auch mal den § 7 über abweichende Regelungen zu lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Da muss man sich schon das Ganze anschauen: wie sieht es mit den Ausgleichszeiträumen aus u. dgl.
So eine Beobachtung mag Anstoß sein für eine Überprüfung - zur Beurteilung reicht die Momentaufnahme aber nicht.

/// Denn im Spätdienst fängt sie um 14 Uhr und arbeitet dann bis 22 Uhr, wobei sie dort eine halbe Stunde Pause hat.
Das ist sicher nicht in Ordnung, denn die Pause ist spätestens nach 6 h Arbeit fällig.

1x Hilfreiche Antwort

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