Hotel will dass ich No-show zahle, obwohl ich nicht ausdrücklich zugesagt habe

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2018 11:57:21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel will dass ich No-show zahle, obwohl ich nicht ausdrücklich zugesagt habe

Hallo,

habe über das Wochenende per email mit einem Hotel kommuniziert und gesagt dass ich auf der Suche nach einem Hotel für eine Nacht, ausdrücklich ohne Buffet + Frühstück bin. Habe im Verlauf der Kommunikation nicht ausdrücklich zugesagt sondern nur so Sachen gesagt wie "das Angebot klingt gut", "wir würden gegen mittag anreisen" etc.. Es wurden auch keine persönlichen Daten von mir erfragt, lediglich mein Name sollte dem Hotel bekannt sein.

Da ich gestern einen plötzlichen Krankheitsfall in der Familie hatte musste ich natürlich zuhause bleiben und ins Krankenhaus, wo ich kein Internet hatte. Habe die ganze Hotelsache in der Panik auch total vergessen.

Nun habe ich eine Email vom Hotel erhalten, das mir sagt ich solle einen Preis für 2 Personen, inklusive no show, buffet und Frühstück bezahlen. Ich habe nie eine Buchungsbestätigung, AGB's oder Zimmernummer erhalten.

Was ist hier mein Recht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Da man auch konkludent Verträge schließen kann, müsste man den Wortlaut der Kommunikation prüfen.
Hotel ist in Deuschland?



Zitat (von frage12312):
Ich habe nie eine Buchungsbestätigung, AGB's oder Zimmernummer erhalten.

Buchungsbestätigung braucht es nicht, wenn man den Vertrag geschlossen hat
AGB benötigt es nicht, dann gilt halt das Gesetz.
Zimmernummer gibts wenn man an der Rezeption eincheckt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn das Hotel stur bleibt wird man die Rechte aus dem No-Show versuchen vor Gericht durchzusetzen. Hier muss dann allerdings bewiesen werden, ob eine Buchung vorlag oder nicht. Zusagen wie: Wir reisen um soundso Uhr an deuten jedenfalls darauf hin, dass verbindlich gebucht wurde.

Zitat:
......Ich habe nie eine Buchungsbestätigung, AGB's oder Zimmernummer erhalten.......

Eine Reservierungsbestaetigung muss nicht erfolgen, AGB's muessen nicht uebermittelt werden. Buchungen von Hotelzimmern sind Mietvertraege und die koennen vom Gesetz her derart kurzfristig nicht storniert werden, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Zimmernummer wird erst beim check-in vergeben.

Ersparte Aufwendungen muss das Hotel herausrechnen. In Ihrem Fall waere das z.B., dass keine Zimmerreinigung anfiel und das man Energieverbrauch einsparte. Sollten Sie tatsaechlich gebucht haben wird der Hotelier Aufwand betrieben haben fuer das Fruehstuecksbuffet, diese Kosten darf er geltend machen.

In der Regel koennen fuer No-Shows 90 % des vereinbarten Preises berechnet werden, das werden in der Regel Gerichte auch so anerkennen..

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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