Hotline

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb271345-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotline

Hallo Leute,
bin neu hier und muss sagen, dass ich in rechtlichen Fragen wirklich nicht sehr gut bescheid weiß.
Es geht sich um folgendes:

Ist es möglich jemanden an einer Telefonhotline aus Kundenseite zu vertreten?
Also zum Beispiel:
Der Vater hat einen Vertrag bei der Telekom. Und nun ruft der Sohn dort an, mit der Zustimmung des Vaters natürlich, und kann auch alle wichtigen Daten liefern(Vertragsnummer, Anschrift, etc.). Ist das legal, oder darf nur der wirkliche Vertragspartner dies machen?

Wie sieht dies außerhalb der Familie aus?
Zum Beispiel der junge Nachbar A mochte dem alten Nachbar B helfen mit der Hotline, da der Nachbar B nicht mit der Hotline klar kommt oder sowas.
Darf er das mit Zustimmung von B?
Oder muss eine schriftliche Genehmigung beim Telefonanbieter vorliegen, oder geht das mündlich? Oder mit einer Vollmacht?

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Es geht alles - wenn man bevollmächtigt ist.
Wie soll sonst der Blinde Verträge abschliessen?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb271345-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss diese Vollmacht beim Anbieter vorliegen, oder reicht das bei mir?

Und muss diese Vollmacht eine bestimmte Form habeN?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Kann die Hotline erkennen wer anruft. Ich hatte mal für eine Dame angerufen, darauf haben die alle Passworte gestrichen.

Mit Vollmacht kann man alles, genau wie der Vollmachtgeber.

Uwe

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