Hundekauf Welpe - eitrige Wunde - muss Verkäufer dafür aufkommen?

2. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
uwe suhl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundekauf Welpe - eitrige Wunde - muss Verkäufer dafür aufkommen?

Hallo

wir hatten uns am 24.12.2002 einen Welpen gekauft dieser Welpe
erkrankte an den Feiertagen an einen eitrigen Wunde die vom Tierartz behandelt werden musste

Der Vekäufer will nun die Tierartzkosten nicht übernehmen da in seinen vertrag die Behandlung in den ersten Wochen von seinen
Tierarzt nur übernommen wird

Ist das erlaubt

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Suhl,

diese Frage kann nicht ohne weiteres beantwortet werden: grundsätzlich kommt es darauf an, was im VErtrag vereinbart,desweiteren, ob der Verkäufer ein Unternehmer ( Züchter) war oder der Welpe von Privat erworben wurde. Diese Fragen haben mit der Gewährleistung zu tun und der Beweislast.
Grundsätzlich haftet der Verkäufer für Schäden, alsoauch Krankheiten und Verletzungen nicht, wenn der Hund bei Übergabe an den Käufern gesund war.Es kommt also darauf an, wann die eitrige Wunde entstanden ist.
Können Sie nachweisen, dass die Verletzung bereits bei Übergabe vorlag, so müßte der VErkäufer die Tierarztkosten grundsätzlich zahlen.

M.fG:

Birgit Raupers

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