Abmahnung wegen der Marke Schmuddelwedda erhalten?

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Weitere Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Umlauf

Wegen angeblicher Markenrechtsverletzung mahnen die CBH Rechtsanwälte derzeit Instagram Nutzer ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, ohne Zustimmung der Dreimaster Modevertrieb GmbH ein Hashtag (#) verwendet und auf Schmuddelwedda gesetzt haben. Dies soll auf der Plattform Instagram vonstatten gegangen sein.

Was wird vorgeworfen und verlangt?

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Es wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Marke „Schmuddelwedda“ unberechtigterweise verwendet zu haben. Der Abgemahnte erhält einen Abmahnschreiben. Neben der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Ebenso werden weitere Ansprüche neben dem Unterlassungsanspruch geltend gemacht, wie z.B. Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren.

Abmahnung erhalten? Was tun?

Falls sie auch von einer Abmahnung betroffen sind, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Beachten Sie dabei die gesetzte Frist. Ebenso sollten Sie die geforderte Summe nicht zahlen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Wir raten Ihnen, keinen Kontakt zu den Abmahnern aufzunehmen. Es sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung besteht. Sodann sollten Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.  Ob dies sinnvoll ist, sollte zunächst in Ihrem individuellen Fall geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Haben sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten?

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven ist Ihnen gerne behilflich. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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