Ist die folgende Aussage noch aktuell, dass man IP-Adressen von den Besuchern seiner Webseite
nicht speichern darf?
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=31690&
Wie sieht es mit anonysierten IPs aus, d.h. nur 2 von 4 Blöcken (123.123.XXX.XXX)?
Danke im Voraus!
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IP-Adressen speichern: Erlaubt? Wie lange?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich halte die Antwort des Anwaltes für fragwürdig.
Er bezieht sich auf Urteile gegen Provider, nicht gegen Webseitebetreiber.
Auch ist es mir schleierhaft, warum durch eine AGB-Klausel das dann rechtens sein sollte. Gleichartige Klauseln verwendeten doch auch die Provider bzgl. ihrer Speicherungen, die dann aber gerichtlich (trotz Klausel) als unzulässig empfunden wurden und auf welche Urteile der dort antwortene Anwalt sich beruft.
Der Unterschied zu Webseitenbetreiber ist und Providern gegen die sich die dort genannten Urteile richten ist eben, dass Provider die IP einer jeweiligen Person zu ordnen können, über diesen namentlich bekannten Kunden bestimmte Dinge in Erfahrung bringen könnten, ja auch teilweise Trafficverbrauch usw. speicherten und somit berechneten, ob sich dieser Flatratekunde noch rechnet. Es würden Speicherungen vorgenommen, die nicht dem technischen Schutz oder ähnlichem dienen oder sonst wie(zB zur Abrechnung) notwendig wären.
Bei Webseitenbetreibern sieht das anders aus. Für diese ist eine IP schlichtweg eine anonyme Zahlenreihe, mit der er nichts anfangen kann und das keiner realen Person zuordnen könnte.
Sollte es Bedarf geben, die IP im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen abzufragen, würde dazu sowieso der Provider eingeschaltet werden müssen, welcher sich eben an die Rechtsprechung zu halten hätte. Sollte also eine IP abgefragt werden, die gar nicht mehr gespeichert sein dürfte, wäre das nicht das Verschulden des Webseitebetreibers.
Dazu dient die Speicherung der IPs durch Webseitenbetreiber vielfach Schutz der technischen Einrichung, um eben ggf. Missbrauch seiner Plattform oder die Verletzung von Rechten Dritten möglicher Weise (durch Einschaltung der Behörden) verfolgen zu können.
Desweiteren gibt es dagenen selbst zu Gunsten von Providern ein Urteil, welches es erlaubt die bis zu IP 7 Tagen lang zu speichern:
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.6.2010, Aktenzeichen 13 U 105/07
Ps: Allerdings lässt sich durch die Speicherung der IPs kaum das Anlegen von zB Fakeaccouts verhindern, wie es dort in der Frage gestellt wird.
Denn wenn der Faker nicht ganz blöd ist, wählt er sich einfach neu ein und hat somit eine neue IP.
-- Editiert am 03.01.2011 05:48
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