Ich habe ANgst

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Josephine29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe ANgst

Es ist eine lange Geschichte.
Ich hatte eine sehr schwere Kindheit was keine Endschuldigung für meine Straftaten sein soll aber es soll es etwas Erklären.
Mit 17 bekam ich damals meine erste Tochter mit 19 meinen Sohn. Durch totale Überforderung und vieler Fehler meinerseits habe ich meine Kinder teils freiwillig in eine Pflegefamilie gegeben. Danach kam der totale Abschuss. Ich habe angefangen Drogen zu nehmen und bei vielen Versandhäusern bestellt. Ich habe mich dann richtig gut gefühlt wenn die Ware dann kam Das ging über 4 Jahre lang so. Bis ich 23 war.
Ich lernte meinen jetzigen Mann kennen und fing noch mal von vorne an. Das war/ist aber nicht so leicht. Dann folgten zwei Anzeigen wegen Betrug. Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun bin ich 29, habe meine Kinder wieder und noch ein Baby bekommen. Mein Leben ist jetzt fast normal aber mit einem Haufen voller Schulden und mit einer großen Angst vor weiteren Anzeigen. Das letzte bestellt habe ich vor 4-5 Jahren. Kann die Gefahr bestehen das noch was nach kommt und was wird dann passieren?
Das ist ja auch nicht alles
Das schlimmste war mit das ich eine Telefonleitung habe machen lassen auf den Namen meiner Tochter wofür ich mich heute sehr sehr schäme. Das ist nun auch 6 Jahre her. Bezahlen konnte ich es nicht und seid 2 Jahren kommen da auch keine Briefe mehr. Habe Angst wenn ich michjetzt danach erkundige das ich was aufrolle was schon lange vergessen ist. Ich weiß nicht was ich tun soll.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Abend,

die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig 5 Jahre bei Betrug nach § 263 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Gläubiger unterlässt das regelmäßige Anschreiben wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen. Aus wirtschaftlicher Hinsicht ist es für den Gläubiger nicht sinnvoll, regelmäßig über Briefsendungen an die Forderung des Gläubigers aufmerksam zu machen. Die Gläubigerseite hat ohne hin durch den Vollstreckungsbescheid 30 Jahre Anspruch auf die ausstehende Forderung.

Sollte man sich bei den Gläubiger erkundigen, könnte ich mir höchstens vorstellen, dass dieser jemanden Anschreiben wird, mit der Aufforderung die momentanen wirtschaftliche Verhältnisse offen zulegen.

Da die Vorgehensweise über das Versenden von Forderungsschreiben, Sachen der Gläubiger ist, ist auch eine andere Vorgehensweise möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wenns tatsächlich so lange her ist ist es vermutlich verjährt oder es interessiert niemand mehr. Möglichkeit Verbraucherkonkurs.

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