Immobilie bereits bekannt

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
Immobilie bereits bekannt

Sehr geehrte Foren-Profis:

Wie ließe sich folgende Problematik rechtlich korrekt lösen:

Eine Firma, welche eine Niederlassung in einer benachbarten Stadt eröffnen möchte, wird von einer Privatperson bezüglich eines Tipps zu "attraktiven Geschäftsräumen" angesprochen. Generell steht die Firma solchen Tipps positiv gegenüber und würde auch für diese Leistung eine Tippgeberprovision zahlen, sofern ein Mietvertrag zum Abschluß käme. Eine darüber hinausgehende vermittelnde Tätigkeit (z.B. Verhandlungen mit dem Hauseigentümer etc.) soll nicht erfolgen.

Problem: Wie könnte die angesprochene Firma den Nachweis führen, falls das angebotene Objekt vorab bereits bekannt war ? Welche Formulierung in einem vorab zu schließenden Vertrag wäre sinnvoll ?

Über die Schilderung Ihrer Erfahrungen bzw. Teilhabe an einer rechtlichen Betrachtungen wäre ich sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Myterms):
Wie könnte die angesprochene Firma den Nachweis führen, falls das angebotene Objekt vorab bereits bekannt war ?

Ganz einfach: durch eine Liste in der alle Objekte geführt werden, die der Firma bekannt sind und die dem Tippgeber entsprechend übermittelt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Myterms
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Diese Vorgehensweise ist leider nicht möglich, da der Tippgeber Einblick in die Planungen der Firma erhalten würde. Genau das ist das Problem. Vielleicht könnte man einen Notar einschalten, welcher die Liste bekommt und dann wahrheitsgemäß den Abgleich vornimmt ?

Noch schlimmer: Mit dieser Liste könnte der Tippgeber den Mitbewerbern Informationen zukommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Myterms):
da der Tippgeber Einblick in die Planungen der Firma erhalten würde.

Mal realistisch betrachtet, der Tippgeber weis doch was für eine Art von Immobilien man sucht (Größe, Lage, ...).

Wenn er dann Straße, Hausnummer und Ort bereits bekannter Immobilien kennt, wo ist da der Unterschied zum Suchauftrag?

Und wenn man ihm dann bei bekannten Anschrften sagt "kennen wir schon", dann hat er auch die Liste auch ganz schnell zusammen.



Zitat (von Myterms):
Mit dieser Liste könnte der Tippgeber den Mitbewerbern Informationen zukommen lassen.

Ja, das kann er ja auch wenn der Notar dazwischen steht.
Jeder Mitwisser ist ein potentieller Verräter. Alte Geheimdienstweisheit



Zitat (von Myterms):
Vielleicht könnte man einen Notar einschalten, welcher die Liste bekommt und dann wahrheitsgemäß den Abgleich vornimmt ?

Selbstverständlich.
Ist halt nur recht nutzlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wie könnte die angesprochene Firma den Nachweis führen, falls das angebotene Objekt vorab bereits bekannt war ?


Indem man dokumentiert, wie man zu dieser Kenntnis gekommen ist. Einfach ist das, wenn man die Objektkenntnis z.B. über einen Makler erhalten hat, dann kann man recht einfach sagen: Hat mir schon Makler XY angeboten und der Makler kann im Zweifel als Zeuge fungieren.

Typischerweise hat man zu einem bereits bekannten Objekt ja auch ein Exposé von irgendwoher.

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