Immobilien in der Türkei kaufen oder verkaufen

Mehr zum Thema: Immobilienrecht, Wohnungseigentum, Immobilienerwerb, Türkei, avukat, Grundbuch, Ausländer, Übertragung
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Grundsätzliche Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen eines Immobilienerwerbs in der Türkei für deutsche Staatsangehörige

Allgemeine Voraussetzungen des Immobilienerwerbs:

In der Türkei können Immobilien rechtswirksam nicht wie in der BRD beim Notar, sondern nur im  Grundbuchamt  ( tapu dairesi ) vor dem Grundbuchbeamten (tapu memuru) übertragen werden. Erst nach Unterzeichnung der amtlich vorbereiteten Kaufurkunde (resmi senet) sind Sie Eigentümer. Beim Kauf ist es sinnvoll am Anfang zu klären, ob der Vertragspartner im Grundbuch steht, ob das Gebäude eingetragen ist und ob das Grundstück belastet ist.

Der Verkäufer beantragt unter Vorlage aller Dokumente die Übertragung  beim Grundbuchamt ( tapu ). Bei ausländischen Käufern wird die zuständige Militärverwaltung angeschrieben. Erst wenn von dort eine Zusage beim Grundbuchamt eintrifft kann die Immobilie übertragen werden.

Manchmal möchte der Käufer die Ferienwohnung schon mal reservieren oder er sucht eine Sicherheit für eine Anzahlung. Dann kann ein Vorvertrag für den Kauf der Immobilie in der Türkei das Richtige sein.

Der Immobilienkauf, -verkauf erfolgt immer nach türkischem Recht. Dies kann durch türkische Anwälte (avukat) per Vollmacht durch geführt werden.

Der Kaufpreis kann in bar oder auf ein Bankkonto gezahlt werden. Erst wenn Sie im Grundbuch stehen sind Sie Eigentümer!

» Einschränkungen für Ausländer:

Für ausländische Käufer sieht das Türkische Grundbuchgesetzes Einschränkungen vor.

Es ist sinnvoll für die Prüfung des Grundbuchs (tapu) und für Recherchen spezialisierte Anwälte zu beauftragen.