Inkasse Infoscore Forderungsmanagement - 1&1 Internetvertrag

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
peterwurst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasse Infoscore Forderungsmanagement - 1&1 Internetvertrag

Hallo,

habe einen bestehenden Internetvertrag bei 1&1, leider ist es wohl mehrfach vorgekommen dass mein Konto zum Zeitpunkt der fälligen Abbuchung nicht gedeckt gewesen ist. Mir war dies in der Form nicht bewusst, habe auch nie eine postalische Mahnung erhalten (aber wie sich nach langem Suchen nun zeigte per Email...).

Nun jedoch schrieb die Infoscore Forderungsmanagement Gmbh und eröffnete mir ein Inkassoverfahren, zugehörig eine Forderungsdarlegung. In Summe werden 170,41 € gefordert, darin enthalten 70,20€ Inkassokosten. Habe zunächst Google bemüht und schonmal herausgefunden dass diese Kosten in dieser Höhe wohl so nicht zulässig sind.

Desweiteren habe ich nun direkt bei 1&1 angerufen und mir mal darlegen lassen welchen Betrag ich denen nun schulden soll. Die kommen auf eine Schuld von 99,96€, zusätzlich nun für Dezember und Januar weiter anfallende Monatsgebühren in Höhe von 19,99€. Letztere sind in der Forderungsdarlegung der Infoscore Forderungsmanagement Gmbh nicht enthalten.

Ich bin mir nun unschlüssig wie hier zu verfahren ist. Habe allerdings gelesen, dass außergerichtliche Inkassokosten wohl so nicht eingeklagt werden können. Ich wäre also stark versucht 1&1 die austehende Forderung direkt zu überweisen und die Infoscore Forderungsmanagement ins Leere laufen zu lassen.

Ich habe jedenfalls zu keinem Zeitpunkt deren Inkassoforderung anerkannt und wäre für Ratschläge/Tipps sehr dankbar.

Lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mir war dies in der Form nicht bewusst

Wieso nicht? Normalerweise informiert dich doch deine Bank bei Rücklastschriften. Hat sie das nicht getan?

Die Argumentation bei so großen Konzernen ist, dass sie für die Mahnbriefchen keinerlei Hilfe eines Inkassos benötigen und deswegen die Gebühren gegen §254 BGB verstoßen. Ich würde die Hauptforderung direkt an 1&1 zweckgebunden bezahlen, etwaige Rücklastschriftgebühren dazu (maximal 5€ pro Rücklastschrift) und auf Vertragsweiterführung bestehen, sofern noch nicht fristlos gekündigt wurde.

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