Inkasso ohne Rechnung - Deutsch Bahn

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
jupp Mueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso ohne Rechnung - Deutsch Bahn

Hallo,

ich habe folgendes Problem - ich bin von einem Zugbegleiter imho unberechtigter Weise zur Zahlung von 40 EUR aufgefordert worden. Als ich dann beim Kundencenter im naechsten Bahnhof Einspruch dagegen eingelegt habe und keine weiteren Mahnungen oder aehnliches erhalten habe, dachte ich die Sache waere erledigt. Heute finde ich an meinem Arbeitsplatz (!!) an der TU Dresden einen wohl zuerst an die TU, dann in einem inneren Brief an mich adressierte Rechnung einer "infoScore Forderungsmanagement GmbH" ueber 87,33 EUR. Mit einer ueber die Feiertage (wo Betriebsruhe herrschte) bzw Ferien verlaufenene Frist. Da stellen sich mir folgende Fragen:
- warum habe ich noch keine Post erhalten ausser der Inkasso-benachrichtigung, ist sowas dann rechtens?
- woher wissen die wo ich arbeite (wohl meinen namen gegoogled)
- wie sollte ich weiter verfahren?

mfg

Jupp

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Weitergabe ans Inkassobüro ist obligatorisch und automatisiert
Wie sicher bist Du das die 40 € - also die eigentliche Hauptforderung - unberechtigt war ?

lg

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Du hast doch vom Schaffner einen Wisch bekommen, mit dem und der Nummer würde ich mich an die Bahn wenden.

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#3
 Von 
jupp Mueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderung ist berechtigt, aber den ersten Brief gleich mit einer abgelaufenen Frist vom Inkassobuero zu kriegen ist sicher nicht rechts oder?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Welche Frist war denn ursprünglich für die Zahlung der 40 Euro vorgesehen? Wenn diese abgelaufen ist und die Forderung begründet ist, ist eine Inkassoforderung dem Grunde nach berechtigt, da Sie sich im Verzug befunden haben.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Was heißt denn unberechtigterweise??? hatten Sie einen Fahrschein oder nicht??? Ansonsten schließe ich mich allen Vorrednern an.

Wiirklich! :devil:

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