Es ist schön das ist so ein Forum gibt. Meine Frage lautet: ich bin mitten in einem Insolvenzverfahren
in (Privat Insolvenz ) habe jedoch zwei Staatsangehörigkeiten. Im Ausland führte ich mit meiner dortigen Staatsangehörigkeit ein Einzelunternehmen.
Leider wurde ich in die privat Insolvenz getrieben.
Kann ich aber mit meiner deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland ganz normal weiter meine selbstständigen Tätigkeiten ausüben?
Oder bin ich auch hier verbrannt?
Ich würde sehr ungerne ein Unternehmen hier in Deutschland von vorne auf die Beine stellen wollen um dann nach wenigen Monaten / Jahren die Info zu erhalten das ich alles verdiente zurückzahlen muss um die Schulden im Ausland zu tilgen.(Polen)
Vielen Dank für die Antworten !
Insolvenz im Ausland in Deutschland ein freier Mann?
24. Juli 2017
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Frage vom 24. Juli 2017 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz im Ausland in Deutschland ein freier Mann?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2017 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (102607 Beiträge, 37414x hilfreich)
Die Wahrscheinlichkeit hier einen Kenner des polnischen Insolvenzrechtes zu treffen, dürfte eher gering sein.
#2
Antwort vom 27. Juli 2017 | 10:05
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16049x hilfreich)
Dem Insolvenzverwalter wurde die selbstständige Tätigkeit angegeben? Wenn nicht, hat man nach deutschem Recht schon einmal ein mittelschweres Problem.
Zitat:Kann ich aber mit meiner deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland
Du bist du. Du bist keine zwei Personen, nur weil du zwei Staatsbürgerschaften besitzt. Entweder du kannst/darfst etwas oder du kannst/darfst etwas nicht.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2017 | 11:18
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 976x hilfreich)
Wie wäre es die Schulden abzutragen? Andere haben durch Sie einen Schaden erlitten....
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