Insolvenzwelle bei EEH Schiffsfonds

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Das EEH Elbe Emissionshaus meldete schon 2013 Insolvenz an. Von der Pleite waren die EEH Schiffsfonds nicht unmittelbar betroffen. Doch nun musste auch für mehrere Fondsgesellschaften Insolvenzantrag gestellt werden. Für die Anleger ist das regelmäßig mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden.

Das Amtsgericht Tostedt eröffnete im April 2017 gleich über drei EEH Schiffsfonds die vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen sind die Schiffsfonds EEH HR Vera (Az.: 22 IN 69/17), EEH HR Simone (Az.: 22 IN 68/17) und EEH MS Anke (Az.: 22 IN 67/17). Die Anleger der EEH Schiffsfonds waren bislang ohnehin nicht vom Erfolg verwöhnt. Auf Ausschüttungen mussten sie zum großen Teil verzichten. Durch die Insolvenzen müssen sie nun sogar hohe finanzielle Verluste befürchten.

 

Die Krise der Handelsschifffahrt traf das EEH Elbe Emissionshaus mit voller Wucht. In Folge der globalen Handels- und Finanzkrise ging die Nachfrage zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Das führte bei etlichen Schiffsfonds zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Inzwischen haben schon mehrere Hundert Schiffsfonds Insolvenz angemeldet.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München

Ausbleibende Ausschüttungen, die Rückforderung der Auszahlungen und natürlich auch die zahlreichen Insolvenzen belegen mehr als deutlich, dass Beteiligungen an Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen, sondern spekulative Kapitalanlagen mit einem Totalverlust-Risiko sind. Daher sind sie in aller Regel auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds aber immer wieder als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Tatsächlich hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber auch verständlich und umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in vielen Beratungsgesprächen aber unter den Tisch fallen lassen. Dadurch haben die Anlageberater ihre Aufklärungspflicht verletzt und die Anleger können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen.

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