Internet-Störung seit über einem Monat

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wesnate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Internet-Störung seit über einem Monat

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Sachverhalt lautet wie folgt:

Ich bin bereits seit über einem Jahr Kunde bei Kabel Deutschland.
Es besteht ein Internet- / Telefonievertrag für eine 100.000 Leitung.

Im April ging es los, dass ich für wenige Wochen von einem versprochenen Mindestwert von über 50 Mbit/s (lt. Vertrag) lediglich 5 Mbit/s als Download-Wert empfing.
Daraufhin sei die Störung behoben worden und ich konnte bis September das Internet im vollen Umfang genießen.
Eine weitere Störung von circa drei Wochen folgte, die ebenfalls danach behoben worden ist.

Nun besteht die dritte Störung seit Ende November.
Nach etlichen Hotline-Anrufen und Fragen im Forum werde ich mit "Segmentierungs-Arbeiten die voraussichtlich bis Ende März 2018 andauern" vertröstet.
Ich habe ein Statement vom Kundenservice (wahrscheinlich die Beschwerde/Vertragsabteilung) verlangt.

Es ist folgender Brief vom 28.Dezember.2017 eingetroffen:

Sehr geehrte Frau X,

zurzeit können wir noch nicht sagen, wann wir die Geschwindigkeit anpassen können. In der Zwischenzeit kommen wir Ihnen aus Kulanz entgegen. Wählen Sie zwischen:

Gutschrift
- Für den Zeitraum vom 17.September.2017 bis 31.März.2018 schreiben wir Ihnen 64,64 Euro auf Ihrem Kundenkonto für die Kabel-Produkte gut. Das sind 50 Prozent Ihrer Basiskosten, Ihren Telefon-Anschluss können Sie problemlos nutzen.

Oder Sie wechseln zu einem unserer DSL-Produkte. [...]

Teilen Sie uns einfach Ihre neue Auftrags- oder Kundennummer mit, dann beenden wir Ihren bisherigen Internet- und Telefon-Vertrag. Möchten Sie Ihre Rufnummern mitnehmen? Dann beenden wir Ihren alten Vertrag, sobald Ihr neuer aktiv ist und die Rufnummern übertragen wurden. Ihr Vertrag über das TV-Produkt bleibt weiterhin bestehen.

Nehmen Sie eines unserer Angebote an? Geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. [...]

Das genügt mir jedoch nicht und ich möchte eine Kündigung mit Fristsetzung, in der Hoffnung dass die Beseitigung beschleunigt wird. Daher habe ich eine Kündigung verfasst, bei der ich Sie bitte mir Ihre Meinung mitzuteilen.

Meine Kündigung sieht momentan wie folgt aus:

Kundennummer:
Behebung meiner Störung
Fristsetzung bis zum 20.Januar.2018
Bei Fristüberschreitung: Kündigung zum 21.Januar.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben fordere ich Sie auf, die an meinem Anschluss bestehende Störung innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, spätestens jedoch bis zum 20.Januar.2018, zu beseitigen.

Die von Ihnen genannte Störungsdauer bis voraussichtlich Ende März 2018 ist inakzeptabel.

Sollte die gesetzte Frist erfolglos verlaufen, werde ich aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kündigen.

Betrachten Sie dieses Schreiben als Fristsetzung mit gleichzeitiger Kündigung.

Ist die Störung am 20.Januar.2018 oder bereits vor dem 20.Januar.2018 behoben worden, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandlos.
Besteht die Störung am 21.Januar.2018, so gilt dieses Schreiben als Kündigung.

Ich verlange eine sofortige Eingangsbestätigung und Kenntnisnahme dieses Schreibens.

Zeigen Sie keine Reaktion auf die oben genannten Forderungen, so werde ich juristische Maßnahmen einleiten und mich ggf. an die Bundesnetzagentur wenden.

Was ich damit ausdrücken möchte ist, dass ich mit diesem Schreiben gleichzeitig eine Frist zur Störungsbehebung bis zum 20.Januar.2018 setze, aber auch mit diesem Schreiben kündige sollte die Frist überschritten worden sein. Die Kündigung soll mit dem Schreiben zurückgezogen werden, sollte die Störung am oder vor dem 20.01.2018 behoben worden sein.
Ich habe sehr viele schlechte Erfahrungen was Kündigungen bei solchen Verträgen anbelangt gesammelt und bitte vielmals um Hilfe.


*Edit* Bei der Störung handelt es sich um das nicht-einhalten der laut Vertrag geregelten Mindestwerte die ich mit der Leitung erhalten sollte.
Von versprochenen 50 mbit/s erhalte ich durchgehend einen Durchschnittswert von 5 mbit/s.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende wünsch ich Ihnen.

-- Editiert von Wesnate am 06.01.2018 14:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Wesnate):
die an meinem Anschluss bestehende Störung innerhalb von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, spätestens jedoch bis zum 20.Januar.2018, zu beseitigen.

In der Regel sollte eine solche Frist nicht kürzer als 14 Tage sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Man bietet 2 Lösungen an - Gutschrift oder Wechsel des Transport-Mediums. Mir erschliesst sich nicht was dann noch als Grund für eine fristlose Kündigung übrigbleibt. Der Vertragpartner ist tätig geworden und bietet Lösungen an. Dem Vertragspartner keine Möglichkeit zur Heilung des Mangels zu geben entzieht (verzögert) den Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Wesnate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass der Vertragspartner mir eine Gutschrift in Höhe von 50% anbietet, da mein Telefon noch funktioniert, kann ich getrost ablehnen.
Der Mangel besteht schon sehr lange und wird nur "voraussichtlich" Ende März 2018 behoben worden sein.

Wechsel des Transport-Mediums ist auch eine schlechte Alternative, da ich diesen Internetanbieter nicht unterstütze.
Ich möchte komplett aus dem Vertrag austreten und mit dem Laden nichts mehr zu tun haben.

Ich verlängere dann die Frist auf mindestens 14 Tage.
Drückt meine Nachricht eine Kündigung aus (im selbigen Schreiben), sofern die Störung nicht bis Fristende behoben worden ist?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Wesnate):
Drückt meine Nachricht eine Kündigung aus (im selbigen Schreiben), sofern die Störung nicht bis Fristende behoben worden ist?

Ja, nur steht die auf wackeligen Beinen.

Denn das
Zitat (von Wesnate):
da ich diesen Internetanbieter nicht unterstütze.
ist schlicht nicht relevant.



Zitat (von Mr.Cool):
Man bietet 2 Lösungen an - Gutschrift oder Wechsel des Transport-Mediums.

Die Gutschrift ist wohl keine Lösung, denn das Internet fehlt ja dann immer noch. TV läuft nicht über Internet?

Der Wechsel des Transport-Mediums könnte eine Lösung sein.
Kommt darauf an, ob das fürdne Verbraucher zumutbar wäre. Also was für ein finanzieller und zeitlicher Aufwand für den Verbraucher dabei entsteht. Und ob dann die Probleme daurhaft beseitigt sind - das scheint der Anbieter nicht garantieren zu wollen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei einem Totalausfall wäre die Position des TE klarer. Hier geht es "nur" um eine schwächere Leistung als vereinbart. Insofern nehmen viele Kunden dankend die Gutschrift und warten 2 Monate. Nicht perfekt, aber auch eine vertragliche "Lösung".
Es wird dann noch schwieriger, wenn man man Streitfall die Leistungsreduzierung beweisen müsste, die womöglich "nur" zwischen 18-22 Uhr eintritt? Daher wäre ich vorsichtig und würde so ein Schreiben nicht raussenden, wenn ich nicht entsprechende Protokolle, fachkundige Zeugen etc. hätte, denn es kann hart werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
MartinaTr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich frage mich auch wie die 5Mbit festgestellt wurden? Keine Methode wurde erwähnt.
Ping Tests kann man anstellen über CMD in Windows oder Terminal in Linux nur ist es schwer diese als Nachweise zu nutzen.
Besser ist Ping Test über das Internet bei dem man Datum und Zahlen ausdrucken kann und selbst ein Screenshot hat mehr Beweiskraft.

Die anbietende Firma scheint den Fall sogar anzuerkennen und bietet DSL an, wie schnell ist das angebotene DSL in diesem Fall?
Anstelle zu klagen; ein Kompromiss scheint mir wesentlich klüger.

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