Ist Beantragung von Lohnsteuerermässigung hier sinnvoll ?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
siggi11
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Beantragung von Lohnsteuerermässigung hier sinnvoll ?

Ich stehe vor der Frage ob ich - wie jedes Jahr - eine Lohnsteuerermäigung (z.B. wegen langem Fahrweg (auch jetzt noch lohnend), Arbeitsmitteln und auch Ausgaben für unseren schwer behinderten Sohn) beim Finanzamt beantragen soll. (Die Freibeträge wie in letzten Jahren wurden icht automatisch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, wahrscheinlich wegen der anstehenden gesetzl. Änderungen)

Ist es richtig, daß durch die Freibeträge bzw. Ermäßigungen das Netto - Gehalt wie natürlich der Betrag, der mir montalich vom Arbeitgeber überwiesen wird, erhöht wird ?

Hintergrund:
Wir müssen unseren behinderten Sohn in einigen Wochen in ein Heim geben. An den Kosten (welche zunächst das Sozialamt zahlt) müssen wir uns beteiligen. Dafür massgeblich ist das Nettogehalt.
Also denke ich, sollte das nicht zu hoch sein (denn dann müssen wir mehr zahlen)

Alle zustehenden Freibeträge und Ermäßigungen kann man ja auch dann nach Abschluß des Jahres über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. Somit bleibt man aber beim Netto niedrig ?

Vielleicht habe ich hier aber auch einen Denkfehler. 'Wäre ganz toll, wenn mir jemand hier weiterhelfen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Freibeträge wie in letzten Jahren wurden icht automatisch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, wahrscheinlich wegen der anstehenden gesetzl. Änderungen

Die Freibeträge werden nie automatisch in die Steuerkarte eingetragen. Mit den gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn hat das nichts zu tun.
Du könntest Dir einfach den Freibetrag vom letzten Jahr eintragen lassen, musst dann aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung mit einer Nachzahlung rechnen.

Ist es richtig, daß durch die Freibeträge bzw. Ermäßigungen das Netto - Gehalt wie natürlich der Betrag, der mir montalich vom Arbeitgeber überwiesen wird, erhöht wird?

Ja

Alle zustehenden Freibeträge und Ermäßigungen kann man ja auch dann nach Abschluß des Jahres über die Einkommenssteuererklärung geltend machen. Somit bleibt man aber beim Netto niedrig?

Das ist richtig. Die während des Jahres zuviel gezahlte Einkommensteuer erhält man dann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet.

Nach meiner Kenntnis gilt aber auch die Steuererstattung aus einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Sozialamt als Einname. Es handelt sich daher nach meiner Einschätzung nur um eine Verschiebung von Einnahmen in das Folgejahr ohne dass sich daraus für Deinen Fall wirkliche Vorteile ergeben.

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