Angenommen, ich weigere mich, das kranke Kind einer Freundin ins Krankenhaus oder zum Kinderarzt zu fahren, weil die Mutter über keinen Kindersitz verfügt. Ist das schon strafbar als unterlassene Hilfeleistung?
Ist das schon unterlassene Hilfeleistung?
1. Januar 2016
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Frage vom 1. Januar 2016 | 21:20
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. Januar 2016 | 21:38
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Nein, ganz im Gegenteil, Sie hätten rechtlich sogar korrekt gehandelt. Unterlassene Hilfeleistung setzt voraus, dass die Hilfe zumutbar sein muss und es ist nicht zumutbar, sich selbst rechtswidrig zu verhalten, zumindest dann, wenn Alternativen möglich sind. Wenn es wirklich dringend ist, kann man den Rettungsdienst rufen. Wenn es weniger dringend ist, liegt ohnehin kein Unglücksfall im Sinne des Gesetzes vor.
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