Ist der Arbeitsvertrag rechtmäßig?

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
abendlut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Arbeitsvertrag rechtmäßig?

Hallo ich habe Fragen zu einem Arbeitsvertrag.

Ich möchte ein Studentenpraktikum bei einer Firma machen, welches nicht bezahlt wird.
Jetzt habe ich einen Arbeitsvertrag bekomme, der mir ein wenig hart vorkommt.

Nun frage ich mich ob der Vertrag rechtsmäßig ist. Der Chef hat gesagt, dass er von ihrem Anwalt gemacht wurde. Ich habe 2 wichtige Punkte hierbei rauskopiert.

1. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet sich die Arbeitnehmerin
für die Dauer von zwei Jahren weder für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers
oder für ein mit einem solchem Unternehmen verbundenes Unternehmen in selbständiger,
unselbständiger oder sonstiger Weise tätig zu werden, es direkt oder indirekt zu beraten,
zu fördern oder eine Vertretung hierfür zu übernehmen oder ein solches Unternehmen zu errichten
oder sich an solchem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

2. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot zahlt die Arbeitnehmerin
an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 150.000,- Euro,
sofern nicht durch weitere, projektbezogene Regelungen anderweitig definiert.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Handlung,
so ist für jeden angefangenen Monat eine Verstoßhandlung anzunehmen.
Weitergehende Ansprüche des Arbeitgebers bleiben unberührt.

Mit Wettbewerbsverbot ist nicht nur gemeint, wenn ich bei anderen Firmen arbeite, sondern Geheimnis ausplaudere und die Firma zu Schaden kommt.

Ich würde sehr gerne ein Praktikum dort machen, der Chef kommt mir auch freundlich vor,
nur will ich nicht das wenn irgendein dummer Vorfall passiert, ich auf einmal 150.000 € Schulden habe.
Das steht in keiner Relation zum Verdienst..

Außerdem würde ich mir gerne die Möglichkeit offen lassen bei anderen Unternehmen ein Praktikum zu machen und nicht 2 Jahre zu warten..

Ist dieser Vertrag so rechtmäßig, und wenn nicht, was für Konsequenzen sind das für mich?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich halte das für grob unverhältnismäßig und würde das so nicht unterschreiben.

Die Klauseln sind eher was für Managerverträge. Eine Klausel bzgl. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ist okay, aber als Student wirst Du auch nicht an den Safe mit dem Coca-Cola-Rezept kommen.

Ich würde die Konkurrenzverbotsklausel nicht unterschreiben und den Chef fragen, ob er Dir denn eine Beschäftigungsgarantie gibt, damit Du Deinen Beruf dann auch ausführen kannst. Beim Wettbewerb geht das dann ja nicht mehr. ;-)

Zumal man gegen 1) ja nur verstoßen kann. Wenn Du Deinem Bruder 1000 EUR leihst, damit dieser eine Webagentur gründet, die für eine Beratungsfirma arbeitet, die einen Konkurrenten berät, wärst Du mit der Konventionalstrafe ja schon dran...

Lass mich raten: Da geht's um eine große Firma, die glauben, mit den Studenten kann man's schon machen, oder?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:

Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nichtig, dann hat es überhaupt keine rechtlichen Wirkungen, d.h. es ist rechtlich nicht vorhanden. Nichtig ist ein Wettbewerbsverbot insbesondere dann, wenn es nicht schriftlich vereinbart wurde
oder [color=red]wenn überhaupt keine Vereinbarung über eine Karenzentschädigung getroffen wurde[/color].

Ohne Karenzentschädigung kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Nichtige Klauseln darf man folgenlos unterschreiben. Die Vertragsstrafe dürfte allein wegen der Höhe sittenwidrig sein.


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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Der Chef hat gesagt, dass er von ihrem Anwalt gemacht wurde.


Dann möge der Chef doch bitte den Anwalt wechseln.

Ich schließe mich der Auffassung an, dass die Klaueln selbst dann unwirksam sind, wenn Du sie unterschreibst. Dennoch sollte man darüber nachdenken, ob man denn Klauseln unterschreiben will, von denen man weiß, dass sie unwirksam sind.

Die Klauseln hat der Chef vielleicht in seinem eigenen Arbeitsvertrag stehen und da können sie auch wirksam sein. Bei einem Praktikanten sind sie jedoch offensichtlich unwirksam.

Geheimnisse, die Du im Rahmen Deiner Praktikantentätigkeit erfährst, darfst Du übrigens auch ohne explizite Klausel nicht ausplaudern und der Firma darfst Du auch nach dem Ende der Tätigkeit nicht schaden.

Vertragsstrafen müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung stehen, d.h. ohne Vergütung keine Vertragsstrafe. Für ein Wettbewerbsverbot muss eine Entschädigung gezahlt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
abendlut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Also zur Aufklärung es ist eine IT Firma, bei der ich an aktuellen Projekten mitarbeiten soll.

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, ist die Vertragsstrafe ungültig, da sie in keiner Relation zur Vergütung steht?
Der Chef meinte, die Vertragsstrafe muss zur Sicherheit bestehen, da ich sonst an einer anderen Firma alles ausplaudern könnte und sie Verluste machen würden.

Und ich darf auch Praktika bei der Konkurrenz machen, da ich keine Entschädigung bekomme?

Also wenn ich den Vertrag unterschreibe, gelten die Vertragsbestimmungen nicht?

Hier nochmal der ganze Paragraph:

§ 5 Wettbewerbsverbot

(1) Der Arbeitnehmerin ist es für die Dauer dieses Vertrages untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers oder seiner Projekte, oder für ein mit einem solchem Unternehmen verbundenes Unternehmen in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise tätig zu werden, es direkt oder indirekt zu beraten, zu fördern oder eine Vertretung hierfür zu übernehmen oder ein solches Unternehmen zu errichten oder sich an einem solchem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

(2) Das Wettbewerbsverbot gilt nicht für Beteiligungen an Unternehmen in Gestalt von Wertpapieren, die an Börsen gehandelt und die zum Zweck der Kapitalanlage erworben werden.

(3) Nach Beendigung des Dienstverhältnisses verpflichtet sich die Arbeitnehmerin für die Dauer von zwei Jahren weder für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers oder für ein mit einem solchem Unternehmen verbundenes Unternehmen in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise tätig zu werden, es direkt oder indirekt zu beraten, zu fördern oder eine Vertretung hierfür zu übernehmen oder ein solches Unternehmen zu errichten oder sich an solchem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

(4) Der Arbeitgeber kann jederzeit durch schriftliche Erklärung der Arbeitnehmerin gegenüber auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichten.

(5) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot zahlt die Arbeitnehmerin an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 150.000,- Euro, sofern nicht durch weitere, projektbezogene Regelungen anderweitig definiert. Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Handlung, so ist für jeden angefangenen Monat eine Verstoßhandlung anzunehmen. Weitergehende Ansprüche des Arbeitgebers bleiben unberührt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du sichergehen willst, solltest du einen Anwalt Fragen; das Risiko erscheint mir hoch.

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0x Hilfreiche Antwort


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