Kündigung des Handyvertrags

20. März 2001 Thema abonnieren
 Von 
Alexandra Braun
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Handyvertrags

Ich habe am 3.11.00 einen Handyvertrag abgeschlossen und erhielt die freigeschaltete Karte nach ca. 1 Woche. Aber das Handy kam nicht. Nachdem ich wöchentlich mindestens einmal nachfragte wurde mir immer wieder gesagt das Handy käme Ende der Woche und ich hätte es die darauffolgende Woche. Nach einem Monat vergeben Wartens teilte ich der Fa. mit wenn das Handy nicht bis ende der Woche da sei würde ich vom Vertrag zurücktreten da ich dringed ein Handy benötige. Ich bekam auch ein telefonischen okay. Schickte die freigeschaltete unbenutze Karte zurück, doch dann hies es auf einmal ich könne nicht kündigen. Am 15.1.01 wurde ich angerufen das Handy sei zur Auslieferung da, ich habe aber den Vertrag schon mal lt. Fernabsatzgesetz wiederrufen. Nun meine Frage muß ich das Handy nach ca. 2-3 Monatiger Wartezeit noch annehmen, da ích mir ja bereits anderswo ein Handy besorgt habe. Seit 15.1.01 habe ich nichts mehr von der Fa. gehört und erreiche auch niemande.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mcneubert1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Alexandra,

ich nehme an, Du hast den Vertrag im Internet, per Fax oder per Post abgeschlossen - dann wäre der Widerruf nach dem Fernabsatgesetz genau richtig. Solltest Du das handy noch erhalten, dann würde erst ab diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist von 2 Wochen laufen. Für eine Kündigung ist also immer noch Zeit.
Außerdem hattest Du der Firma eine Frist zur Erfüllung ihres Vertrages gesetzt - diese wurde nicht eingehalten - der Verzug der Firma berechtigt Dich schon zum Rücktritt vom Vertrag - den hast Du mit der ersten Kündigung auch schon erklärt.
Im Prinzip bist Du auf der sicheren Seite - aber es ist wohl auch nicht anzunehmen, dass Du von der Firma nach so langer Zeit noch etwas hörst.

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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