Kündigungsprobleme!!!

21. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
LutzZz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsprobleme!!!

Hallo

Ich habe am 01.10.00 einen befristeten Mietvertrag unterzeichnet, der zunächst für ein Jahr läuft und sich dann zum 30.09.01 um weitere 12 Monate verlängert hat, wenn ich nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige.
Jetzt hab ich Mitte April diesen Jahres zum 31.07.02 (also ordentlich, mit Einhaltung der Frist) gekündigt und letzte Woche Post vom Vermieter bekommen in der er mir mitteilt, dass ich frühestens zum 30.09.02 kündigen kann :( wegen der 12 Monate.

Stimmt das???

Mit freundlichen Gruß
Lutz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Lutz,

Du hast einen Mietvertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen, so dass das sog. "alte Mietrecht" gilt. So , wie Du es schilderst, liegt ein sog. "Kettenmietvertrag" vor, der gem. §565 a BGB zulässig ist.
Meine Frage: hat sich ,abgesehen von einer ev. Erhöhung der Nebenkosten, während der Laufzeit etwas verändert ? ( Erhöhung der Grundmiete o.ä.) Vielleicht kann man über diese Schiene etwas machen, da einseitige Änderungen des Mietvertrages nicht zulässig sind, außer eben der Nebenkostenerhöhung.

M.f.G:

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LutzZz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also an der Höhe der Miete hat sich während der Zeit nichts geändert, aber ich will noch mal was zum Mietvertrag sagen:

Ich wohne in einer 4-Raum-Wohung von der jedes Zimmer einzeln vermietet wird (also ne 4er-WG in der ich nur ein Zimmer gemietet habe) und hier mal der genaue Wortlaut wie er im Mietvertrag steht:

§2 Mietzeit; 2. Nur für Verträge von bestimmter Dauer; b) Verträge mit Verlängerungsklausel
"Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.10.2000 und endet am 30.09.2001. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der oben aufgeführten Fristen gekündigt, so verlängert es sich jedesmal um 12 Monate."

Dann ist noch unter dem Punkt b) handschriftlich "3 Monate Kündigungsfrist" hingeschrieben worden, denn "...oben aufgeführten Fristen..." sind oben gar nicht aufgeführt.
Kann es außerdem möglich sein, dass der eingetragene Vermieter nicht selbst unterschreibt sondern sein Hausmeister?

Danke.
Lutz

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