Habe mir ein PKW gekauft, dachte ich hätte den PKW beim Händler gekauft, sah jedenfalls alles nach Händler aus.
Im Kaufvertrag steht jetzt aber als Verkäufer eine Autovermittlung und die gesetzliche Gewährleistung wurde ausgeschlossen...
Beim KFZ habe ich direkt nach der Zulassung einen schweren Mangel festgestellt. Muss ich jetzt selbst dafür gerade stehen?
Reparaturkosten belaufen sich auf rund 4000€?
Vielen Dank für Antworten.
KFZ-Kauf bei Autovermittlung
6. Januar 2004
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Frage vom 6. Januar 2004 | 09:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Kauf bei Autovermittlung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2004 | 11:15
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Wann wurde Kaufvertrag geschlossen???
Ausschluß der Gewährleistung unwirksam!
Es stehen alle REchte der Gewährleistung offen: Wandelung, Minderung...
Mein Rat: Auf zum Anwalt...
#2
Antwort vom 6. Januar 2004 | 15:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag am 30.12.03 abgeschlossen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2004 | 17:31
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
o.k., dann gilt neues Gewährleistungsrecht.
Vom Verkäufer schriftlich per Einschreiben Beseitigung des Mangels verlangen.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist befindet sich Verkäufer in Verzug und er hat auch die (außergerichtlichen) Anwaltskosten zu tragen. WEgen des erheblichen Mangels ist wohl der Rücktritt vom KV sinnvoll.
Also: Auf zum Anwalt... ;-)
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