KFZ-Kauf bei Autovermittlung

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gassenhower
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Kauf bei Autovermittlung

Habe mir ein PKW gekauft, dachte ich hätte den PKW beim Händler gekauft, sah jedenfalls alles nach Händler aus.
Im Kaufvertrag steht jetzt aber als Verkäufer eine Autovermittlung und die gesetzliche Gewährleistung wurde ausgeschlossen...
Beim KFZ habe ich direkt nach der Zulassung einen schweren Mangel festgestellt. Muss ich jetzt selbst dafür gerade stehen?
Reparaturkosten belaufen sich auf rund 4000€?

Vielen Dank für Antworten.

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Wann wurde Kaufvertrag geschlossen???

Ausschluß der Gewährleistung unwirksam!

Es stehen alle REchte der Gewährleistung offen: Wandelung, Minderung...

Mein Rat: Auf zum Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gassenhower
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kaufvertrag am 30.12.03 abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

o.k., dann gilt neues Gewährleistungsrecht.

Vom Verkäufer schriftlich per Einschreiben Beseitigung des Mangels verlangen.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist befindet sich Verkäufer in Verzug und er hat auch die (außergerichtlichen) Anwaltskosten zu tragen. WEgen des erheblichen Mangels ist wohl der Rücktritt vom KV sinnvoll.

Also: Auf zum Anwalt... ;-)

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