Käufer droht mit "rechtlichen Schritten"

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mia21286
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)
Käufer droht mit "rechtlichen Schritten"

Hallo,

habe vor kurzem einen gebrauchten Fernseher bei E-bay verkauft,in der Artikelbeschreibung stand nichts von einer Fernbedienung und nun beschwert sich der Verkäufer,dass die Fernbedienung nicht dabei war.Als ich ihm dann zurückgeschrieben habe,dass nichts von einer Fernbedienung in der Artikelbeschreibung stand (weil diese kaputt ist)verlangte er 5 euro von mir,damit er sich eine Universalfernbedienung kaufen kann.Ich gebe zu,ich habe vergessen ,dass mit der Fernbedienung dazuzuschreiben,er hätte jedoch einfach fragen können,sowie es 7 oder 8 andere Mitglieder es gemacht haben.Naja und nach ein paar Stunden ist ihm dann aufgefallen, dass der Fernseher angeblich kaputt ist.Nun fordert er sein Geld zurück,ich bin aber nicht bereit es zurückzuzahlen,weil der Fernseher heile war als ich ihn verschickt habe (habe Zeugen dafür).Er droht mir jetzt mit einem Anwalt und hohen Kosten falls ich das Geschäft nicht rückgängig mache.Zu meinem Bedauern muss ich sagen,dass ich größtenteils neue Artikel verkaufe und deshalb unter zusätzlichen Angaben angegeben habe,dass Herstellergarantie vorliegt;das gilt natürlich nur für neue Artikel Da der Fernseher aber schon einige Jahre auf dem Buckel hat,liegt natürlich keine Herstellergarantie vor,der Käufer stellt sich aber sturr und besteht auf sein Recht.Woher soll ich denn wissen,dass er nicht deshalb ,weil er sauer über das Fehlen der Fernbedienung war,den Fernseher eigenhändig kaputtgemacht hat??Außerdem verstehe ich nicht,wie er beurteilen kann,dass der Fernseher kaputt ist,wenn er gar keine Fernbedienung hat??Das ist irgendwie alles ziemlich komisch....Kann mir jemand helfen?


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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist normal, jeder 3.Ebay-Käufer droht.

Wenn man einen Fernseher kauft, geht man davon aus, dass eine Fernbedienung dabei ist, ähnlich bei Autos (die Reifen).

Einfach ne Universal-Fernbedienung kaufen und per Einschreiben oder Paket abschicken. Und lass ihn danach ruhig weiterdrohen, irgendwann hört er auf. Er will sein Geld zurück und versucht anscheinend durch falsche Tatsachen zu betrügen. Poste mal den Link zu seinen Bewertungen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Also zuerst einmal mußt du die Fernbedienung nachliefern. Die muß nicht extra erwähnt werden, im Gegenteil, wenn diese nicht mitgeliefert wird, dann muß es ausdrücklich erwähnt werden.
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Ein Link zur Auktion ist hilfreich.


Viele grüße, Michael

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#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich halte den Ausschluss von der Sachmängelhaftung für nicht möglich.

quote:
Zu meinem Bedauern muss ich sagen,dass ich größtenteils neue Artikel verkaufe


klingt sehr stark nach gewerblicher Tätigkeit.

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Auch ein Kaufmann darf minderwertige Artikel unter ausschluss von Gewährleistung verkaufen. Bzw dinge als Privat aus seinem Privatbestand veräußern.

Es gibt heute noch Fernseher ohne Fernbedienung. Allerdings sind diese Geräte komplett am Gerät konfigurierbar.
Kann man nicht alle fkt vom Fernseher bedienen, sondern benötigt die Fernbedienung, so ist diese essentiell, und das Fehlen stellt einen Sachmangel dar. Ist dieser Sachmangel bekannt, so muss auf diesen hingewiesen werden, wenn man sowas verkauft.
Dann hast du als VK das Recht nachzuerfüllen, hier die Fernbedienung nachzureichen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@Lifeguard

'Auch ein Kaufmann darf minderwertige Artikel unter ausschluss von Gewährleistung verkaufen'

---falsch---


Viele Grüße, Michael

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Lifeguard

Würde mich auch intressieren, wo du denn das herhast. Ein Händler muß immer Gewährleistung geben. Lediglich bei gebrauchter Ware kann diese auf 1 Jahr verkürzt werden. Nicht anders ist es im BGB zu finden.

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#7
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Ein Händler muss das, ein Privatmann nicht. Die Frage ist ja, ob er Verkäufer als privat einzustufen ist.

Darf ein Privatverkäufer Neuwaren verkaufen?
Ja vielleicht, wenn es mal ein Fehlkauf ist und Einzelfall bleibt.

Ansonsten wohl nicht. 'Größtenteils' und dazu noch dieser standartisierte Hinweis auf Herstellergarantie (auch wenn beim Fernseher nicht vorhanden, ich meine die Allgemeine Sachlage) lässt auf gewerbliches Handeln schließen.

Insofern könnte der Käufer eh' jederzeit vom Widerrufsrecht Gebrauch machen oder ganz einfach die Gewährleistung beanstanden und/oder sogar ein Ersatzgerät bzw. ersatzweise Schadensersatz fordern.

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#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Insofern könnte der Käufer eh' jederzeit vom Widerrufsrecht Gebrauch machen

Meines Wissens sind wir (noch) nicht soweit,dass der Kunde mal eben festlegt,ob jemand gewerblich oder privat handelt.


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#9
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Angabe, ob mit dem Mitgliedskonto privat oder gewerblich gehandelt wird, ist bei eBay ab dem 1.April 2006 Pflichtangabe. Eine Auktion bei eBay nach dem 1. April 2006, ohne Kennzeichnung des Verkäuferprofils, ist nicht mehr möglich. Falls Sie sowohl privat als auch gewerblich mit Ihrem Mitgliedskonto handeln, sind Sie seit dem 1.April 2006 verpflichtet, ein neues Konto zu eröffnen und damit Ihre Aktivitäten klar und transparent zu trennen.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Falls Sie sowohl privat als auch gewerblich mit Ihrem Mitgliedskonto handeln, sind Sie seit dem 1.April 2006 verpflichtet, ein neues Konto zu eröffnen und damit Ihre Aktivitäten klar und transparent zu trennen.*

Wer verpflichtet uns denn dazu?

*Eine Auktion bei eBay nach dem 1. April 2006, ohne Kennzeichnung des Verkäuferprofils, ist nicht mehr möglich.*

Theoretisch nicht, aber ich entdecke immer wieder Auktionen, in denen das nicht der Fall ist. Kann sich eigentlich nur um die üblichen Fehler bei ebay handeln.

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#11
 Von 
RA Schwarzer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

So, alles gut und schön, was Ihr hier schreibt.

Zum Widerrufsrecht bei ebay:

HIer gilt, wer Unternehmer im Sinne des Gesetzes muß über das gesetzliche Widerrufsarecht gegenüber einem Verbraucher belehren, tut er es nicht, beginnt die Widerufsfrist nicht zu laufen, sondern erst, wenn er ordnungsgemäß belehrt wurde, bei der Lieferung von Waren frühestens mit Erhalt der Ware.

Unternehmer ist bei ebay auch jeder, der so tut als wäre er Privatverkäufer und mehrfach gleichartige Waren in kurzem Zeitraum über die Plattform veräußert. Ist so und bleibt so.

Nachdem, was Du so schreibst könnte hier tatsächlich ein Widerufsrecht bestehen, welches dazuführt, natürlich nur wenn es ausgeübt wird, dass der Vertrag rückabgewickelt werden müßte.

Zur Gewährleistung:
Angebot annehmen, wenn beweisbar und 5 € zahlen. Nicht unbeding die juristischste Lösung, müßte aber nach dem bisherigen Vortrag vertretbar sein.

Viel Erfolg

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#12
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)

Quelle: http://pages.ebay.de/verkaeufertyp/

Geben Sie an, ob Sie privat oder gewerblich bei eBay handeln

Wir bitten alle eBay-Mitglieder anzugeben, ob sie privat oder gewerblich bei eBay handeln. Diese Angabe wird für Verkäufer ab 01. April 2006 Pflicht! Ein Verkauf ohne Kennzeichnung des Profils ist dann nicht mehr möglich!

Um anzugeben, ob Sie unter einem Mitgliedskonto privat oder gewerblich bei eBay handeln, müssen Sie Ihr Mitgliedskonto entsprechend hier kennzeichnen.

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Andreas

Wenn dieses Zitat eine Antwort auf meine Frage sein soll, dannn entgegne ich so:

Niemand verpflichtet mich, private und gewerbliche Verkäufe nicht auf einem Konto laufen zu lassen. Es ist zwar nicht sonderlich sinnvoll, aber sowohl technisch möglich, als auch weder gesetzlich noch von ebay untersagt. Man kann den Status seines Kontos jederzeoz hin und her ändern. Das witzige dabei ist, daß dabei die schon laufenden Artikel nicht geändert werden. Man kann also gleichzeitig private und gewerbliche Verkäufe tätigen.

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#14
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Unternehmer ist bei ebay auch jeder, der so tut als wäre er Privatverkäufer und mehrfach gleichartige Waren in kurzem Zeitraum über die Plattform veräußert.

Also dann auch z.B. der Briefmarkensammler,der mehrere seiner doppelten Marken verkauft...!?!





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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Tja, schnee, als ich im letzten Jahr über einhundert Bücher meiner kleinen Privatbibliothek im neuwertigen Zustand veräußerte, galt ich laut obigem Anwalt auch als gewerblich. Gut das Anwäte auch nur menschen sind... :grins:

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#16
 Von 
Mia21286
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich habe ja geschrieben , dass ich größtenteils Neuware verkaufe, deshalb bin ich aber noch lange kein gewerblicher Verkäufer.Ich bekomme zum Beispiel oft Geschenke von Versandhäusern oder verkaufe übriggebliebene Geschenke von Weihnachten, Geburtstag etc....

Jetzt ist nur ein weiteres Problem aufgetreten...Der Käufer weigert sich strikt bei DHL den Schaden zu melden und wenn er es nicht macht,dann sehe ich nichts von dem Geld wieder.Und woher soll ich wissen, dass er den Fernseher nicht kaputtgemacht hat?Dann hätte ich im Endeffekt Geld und nen Fernseher verloren....

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Den Versandschaden mußt du bei DHL melden, denn du bist deren Vertragspartner!

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#18
 Von 
Mia21286
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

nochmal zu DHL:Ich muss nicht zu DHL gehen, derjenige, der das Paket erhalten hat muss den Schaden MELDEN;alles weitere würde mit mir geklärt werden.Er weigert sich jedoch zu DHL zu gehen.Ich war bereits da, und die haben mir halt gesagt, dass er den Schaden melden muss.

Inzwischen sind die zwei Wochen des Rückgaberechtes nach EU-Recht bereits verstrichen,er hat mir den Fernseher ja nicht zurückgeschickt und meint jetzt ich solle ihm zuerst das Geld überweisen (Ich soll ihm doppelt die Versandkosten zurückzahlen!!!!) und dann würde er mir den Fernseher schicken.Das kommt mir lles ziemlich komisch vor....

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*nochmal zu DHL:Ich muss nicht zu DHL gehen, derjenige, der das Paket erhalten hat muss den Schaden MELDEN*

Nein, das ist defenitiv falsch. Du als versender bist der Vertragspartner von DHL!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mia21286
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

zu DHL:Ich war da und habe gefragt.JA ich bin zwar der Vertragspartner von DHL,ABER:
Derjenige,der das Paket erhalten hat,MUSS den Schaden melden und das Paket bei DHL abegeben,so dass die es einschicken können.Alles weitere hat dann mit dem,der den Schaden gemeldet hat nichts mehr zu tun,denn dann wendet DHL sich an mich.

Kann mir jetzt mal jemand eine meiner Fragen beantworten?Danke

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Kann mir jetzt mal jemand eine meiner Fragen beantworten?

Meinst du diese hier:

Und woher soll ich wissen, dass er den Fernseher nicht kaputtgemacht hat? :???:

Welche Art von Defekt bzw. Schaden soll den vorliegen?
Du weißt ja,wie du ihn verschickt hast und hast auch Zeugen dafür.
Wenn er einen evtl. Transportschaden nicht melden will,ist das sein Problem.


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mia21286
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.Also wie gesagt, als ich den Fernseher verschickt habe,war er definitiv in gutem Zustand.Habe ja Zeugen dafür.Habe den Fernseher auch gut verpackt (auch Zeugen dafür), Käufer weigert sich strickt Schaden zu melden.Was tun?Er droht mit Anwalt und Kosten....

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